Reservieren und Verschrottungsprämie sichern
Erstellt von ub am Freitag 13. März 2009
Durch eine neue Regelung ist es ab 30. März 2009 möglich, sich die Umweltprämie durch die Vorlage eines rechtskräftigen Kaufvertrags zu sichern.  Â
Der Countdown läuft: Seit ihrer Einführung zu Jahresanfang erfreut sich die Umweltprämie großer Beliebtheit. Unzählige Wagenbesitzer möchten ihr altes Auto verschrotten lassen, um sich stattdessen ein klimafreundlicheres Modell zu kaufen. Die staatliche Unterstützung von 2.500 Euro bietet einen weiteren, nicht zu unterschätzenden Anreiz. Da nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung steht, müssen sich willige Autokäufer beeilen, um von der Prämie profitieren zu können. Dies gestaltet sich allerdings dann schwierig, wenn das neue Wunschauto durch lange Lieferzeiten auf sich warten lässt – dadurch wird die Inanspruchnahme der Prämie hinausgezögert, im schlimmsten Fall wäre das Kontingent bereits aufgebraucht und die 2.500 Euro „futsch”. Deshalb wird zum 30. März 2009 ein neues Verfahren zur Beantragung der Abwrackprämie eingeführt: Nach dem Kauf eines Neufahrzeugs ist es möglich, sich mit Vorlage eines rechtsverbindlichen Kaufvertrags die Prämie zu reservieren.

Das Geld wird dann ausgezahlt, wenn die Verschrottung des alten Autos und die Zulassung des neuen Pkw nachgewiesen wird. So müssen Autokäufer auch durch lange Lieferzeiten ihres neuen Traumwagens nicht um die Umweltprämie fürchten. news-reporter-gp