Verbraucherhinweise – Recht Tanken: Welcher Preis zählt?

Verzögerte Umstellungen an den Preistafeln von Tankstellen ziehen immer wieder Ärger nach sich. Beispielsweise dann, wenn auf der Standarte ein günstigerer Liter-Preis angezeigt wird als an der Zapfsäule und an der Kasse somit der höhere Preis berechnet wird.

Laut Tankstellenbetreibern ist der Betrag verbindlich, der an der Säule steht. Angesichts dieser irreführenden Situation fordert der ADAC die Tankstellenbetreiber auf, die Preise an beiden Stellen zeitgleich zu verändern.

Auch an der Kasse kann es böse Überraschungen geben. So werden 500-Euro-Scheine meist aus Angst vor Falschgeld nicht akzeptiert. Wird an den Zapfsäulen darauf hingewiesen, ist ein solches Verhalten rechtlich nicht zu beanstanden. Sind Abrechnungssysteme zur Kartenzahlung vorhanden, aber kaputt, so ist der Tankstellenbetreiber verpflichtet, die Kunden an den Zapfsäulen darüber zu informieren. Erfährt dieser erst an der Kasse, dass nur Barzahlung möglich ist, dann muss der Tankwart nach Ansicht des ADAC anbieten, im Notfall eine Rechnung zu schicken.

Zudem fordert der ADAC klare Auszeichnungen der Spritsorten, denn nicht erst seit der Einführung von E10 haben viele Autofahrer Angst vor Fehlbetankungen, die erhebliche Schäden verursachen. hf/mid Bildquelle: Jet




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