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Zahlt sich die Filternachrüstung aus? Der Staat macht 330 Euro Zuschuss locker

Erstellt von ub am 20. Januar 2012

Fragen und Antworten zur Filternachrüstung.  Rechnet sich  das Nachrüsten, wann ist Abgabefrist, was muss ich tun, um den Förderbetrag in Höhe von 330 Euro zu erhalten und welche Fahrzeuge werden gefördert?   

Die erneute Auflage des Förderprogramms 2012 zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfiltersystem startete mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Förderrichtlinie zu Jahresbeginn. Ziel ist es (neben der Aktivierung weiterer Umweltzonen), die Luftqualität in Innenstädten und Ballungszentren auch durch Reduzieren des Ausstoßes gesundheitsschädlicher Dieselpartikel noch weiter zu verbessern und die von der EU vorgegebenen Grenzwerte zu erreichen. Für die zwischen dem 1.1. und dem 31.12.12 nachgerüsteten Fahrzeuge führt die mit 330 Euro geförderte Umrüstung zu einer günstigeren Umweltplakette und damit – je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone – künftig oder auch weiterhin zu freier Fahrt in Umweltzonen.

Die Förderung kann für Pkw (Erstzulassung vor 1.1.07) sowie andere Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobil, Krankenwagen, Leichenwagen, rollstuhlgerechtes Fahrzeug, EZ vor 1.1.07) oder leichte Nutzfahrzeuge (EZ vor 17.12.09) beantragt werden. Die 30 Mio. Euro, die das Bundesumweltministerium (BMU) für die Förderung bereitstellt, reichen für über 90.000 Nachrüstungen, die 2012 durchgeführt und von der Zulassungsbehörde in die Kfz-Papiere eingetragen werden. Die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Abgabefrist für Förderanträge: 1. Februar 2012 bis 15. Februar 2013

In diesem Zusammenhang weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung darauf hin, dass für die beim BAFA einzureichenden Förderanträge der früheste Termin für Ausgabe der Antragsformulare und Antragstellung inzwischen vom 15. Februar dieses Jahres auf den 1. Februar vorgezogen wurde. Die Abgabe- bzw. Ausschlussfrist zur Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen endet weiterhin mit Ablauf des 15. Februar 2013. Unternehmen müssen zusätzlich zum Förderantrag die unterschriebene „De-minimis“-Erklärung vorlegen.

Antragsformulare und „De-minimis“-Vordrucke werden vom BAFA sowohl online als auch nach schriftlicher Anforderung zur Verfügung stellt. Kontakt: Referat 514, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, www.bafa.de, Fax 06196 908777.

In wenigen Schritten zum Förderbetrag

Der erfolgreiche Weg zum Förderbetrag und zur Schadstoffplakette Schritt für Schritt:

  • Möglichst viele Informationen über die am Markt erhältlichen Nachrüstpartikelfilter, die für das betroffene Fahrzeug am Markt erhältlich sind, einholen, sie gründlich miteinander vergleichen und prüfen, um dann die “richtige” Kauf- bzw. Einbauentscheidung treffen zu können.
  • Nachrüstung des Fahrzeugs mit Partikelfilter oder Partikelfilter-Katalysator in der Kfz-Fachwerkstatt durchführen.
  • Mit der Einbaubescheinigung der Werkstatt zur Kfz-Zulassungsstelle, um die Partikelfilter-Nachrüstung im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung (Teil 1) eintragen zu lassen.
  • Dann den BAFA-Förderantrag ausfüllen und zusammen mit einer Kopie der geänderten Zulassung per Post beim BAFA (bis spätestens 15. Februar 2013) einreichen.
  • Nach der Bearbeitung und Anerkennung wird der Barzuschuss von 330 Euro aufs Halterkonto überwiesen.

Nachrüsten rechnet sich meist

Zuvor ist allerdings zu klären, ob sich – abgesehen von der freien Fahrt in Umweltzonen sowie dem persönlichen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz – im konkreten Einzelfall das Nachrüsten auch lohnt. Die Frage also, ob ein jüngeres oder neues Fahrzeug nicht die bessere Lösung ist. Das hängt im Wesentlichen vom momentanen Zeitwert des Fahrzeugs bzw. seinem Allgemeinzustand ab – und natürlich dem Geldbeutel des Halters: Die Sachverständigen der GTÜ weisen darauf hin, dass die reinen Teilepreise (je nach Fahrzeug) für Zusatz-Partikelfilter zwischen rund 300 bis 1.200 Euro liegen und bei Austausch-Oxidationskatalysatoren mit integriertem Partikelminderer sogar bis zu 2.200 Euro kosten können. Falls der vorhandene Oxi-Kat über fünf Jahre alt ist oder über 80.000 km in Betrieb ist, ist dessen Austausch im Zusammenhang mit der Partikelfilternachrüstung übrigens vorgeschrieben. Hinzu kommen noch die Kosten für den Einbau in der Werkstatt sowie der Verwaltungs- und Zeitaufwand. Das kann dann teuer werden. Bei gepflegten, bis zu zehn Jahre alten Fahrzeugen lohnt sich jedoch in der Regel die Nachrüstung, die zudem den Wiederverkaufswert, sprich die späteren Verkaufschancen, deutlich erhöht.

GTÜ-Onlinedatenbank – optimale Marktübersicht für vollen Durchblick

Die kostenfrei nutzbare GTÜ-Onlinedatenbank „Plakettensuche mit Nachrüst-Informationen“ unter feinstaub.gtue.de informiert einfach, schnell – und vor allem beispielhaft umfassend – über die aktuell am Markt tatsächlich erhältlichen und per allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassenen Partikelfilter-Nachrüstlösungen. Also keine Nachrüstsätze, die nur geplant oder in Vorbereitung sind oder inzwischen wieder aus dem Programm genommen wurden. Allein für die von der Förderung betroffenen Fahrzeuge sind in der GTÜ-Datenbank, die auch vom ADAC empfohlen wird, die laufend aktualisierten Lieferprogramme von über 20 Partikelfilterherstellern bzw. Exklusivanbietern gelistet.

Die übersichtliche Online-Ergebnisanzeige wird quasi „mit einem Klick auf einen Blick“ erstellt: entweder über die benutzergeführte HSN/TSN-Suche (Eingabe von Herstellerschlüsselnummer HSN und Typ-Schlüsselnummer TSN) oder, falls diese Angaben fehlen (z. B. Oldtimer, Wohnmobile, Sonderfahrzeuge, Importfahrzeuge), per Alternative-Suche über Fzg-Hersteller, Modell, Motorleistung, Hubraum etc.). Zur Anzeige kommen für alle Treffer: Hersteller, Preis (UVP), Bestellnummer, Partikelfilter-ABE, Fzg-Modell- und -typ, Leistung, Hubraum, Baujahr, Motorcode, OE-Teilenummer und Fahrgestellnummer und ggf. besondere Hinweise sowie ein direkter Link auf die jeweilige Anbieter-Webseite für weitere Informationen oder die Kontaktaufnahme.

Zusätzlich zur Plakettensuche und dem aktuellen Angebot an Partikelfiltern hält die GTÜ-Datenbank noch weitere umfassende Informationen zu diesem Themenblock bereit: Gesundheitsgefahren durch Feinstaub, gesetzliche Regelungen, Schadstoffplaketten/-gruppen nach Emissionsschlüsselnummern bzw. Partikelminderungsklassen, Umweltzonen in Deutschland und Nach- bzw. Umrüstung sowie Antworten auf häufig in diesen Zusammenhängen gestellte Fragen.

Die Sachverständigen der GTÜ empfehlen interessierten Autofahrern und Einbauwerkstätten aus den aufgezeigten Gründen, sich über die GTÜ-Onlinedatenbank unter feinstaub.gtue.de schlau zu machen: Sie erleichtert Umrüst- bzw. Kaufentscheidungen mit umfassenden, aktuellen Informationen über am Markt erhältliche Nachrüstungen, Förderungsdetails und allem, was im Zusammenhang mit Schadstoffplaketten und Umweltzonen wichtig ist. Angesichts begrenzter Fördermittel und -fristen raten die GTÜ-Experten mit der Nachrüstung und der Antragstellung nicht zu lange zu warten. Denn je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller ist der Staatszuschuss auf dem Konto.. www.gtue.de

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Barprämie 330 Euro: Lob und Tadel für die neuerliche Partikelfilter-Förderung 2012

Erstellt von ub am 8. Januar 2012

Sowohl Lob als auch Kritik äußert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hinsichtlich der neuerlichen finanziellen Förderung für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern.

Seit dem 1. Januar 2012 können die Eigner entsprechender Fahrzeuge einen Barzuschuss in Höhe von 330 Euro für die Maßnahme beantragen. Mit der vom Staat bereitgestellten Summe von 30 Millionen Euro können 90 000 Kraftfahrzeuge gefördert werden.

Im Grundsatz begrüßt die Umweltschutzorganisation die Neuauflage der Förderung. Kritik jedoch muss sich die Bundesregierung hinsichtlich der Regelung gefallen lassen, nach der nur Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen in den Genuss des Zuschusses kommen. Schließlich sei in den Innenstädten eine große Zahl von Transportern bis zwölf Tonnen sowie Busse und Baumaschinen ohne Filterung unterwegs, die für einen beträchtlichen Teil der Partikelemissionen verantwortlich zeichnet. Deshalb fordert die DUH die Ausdehnung der Regelung auf diese Fahrzeuggruppe, denn gerade im Hinblick auf eine sukzessive Ausweitung der Umweltzonen auf eine grüne Plakettenpflicht sei dies besonders wichtig.

Darüber hinaus sei die laxe Kontrollmoral der Kommunen nicht hinnehmbar. Denn gerade in Bayern und Baden-Württemberg werde die Einhaltung der Plakettenpflicht zu wenig oder gar nicht kontrolliert. Auch 2012 erwägt die DUH, notfalls den Klageweg einzuschlagen, um Kommunen und Länder zu einem angemessenen Handeln zu bewegen. Musterknaben seien hier die Städte Berlin und Hamburg, die bereits seit 2008 Verstöße strikt ahnden und mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg belegen.

Auch Dieselfahrzeuge mit Euro 4-Norm, die bis dato eine grüne Umweltplakette erhalten, sollen nach Ansicht der DUH mit Filtern ausgerüstet werden.

Antragsformulare stehen ab dem 1. Februar 2012 unter www.bafa.de zur Verfügung. Fahrzeughalter können sich außerdem auf der Seite www.partikelfilter-nachruesten.de darüber informieren, ob und wie ihre jeweiligen Fahrzeugtypen nachgerüstet werden können. tm/mid Bildquelle: AvD

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Verbraucherhinweis: Regelung des Partikelzahl-Grenzwertes für Benziner

Erstellt von ub am 26. September 2011

Rußpartikel bei Benziner: Benziner müssen so sauber wie Diesel sein. ADAC stellt sich gegen die Pläne der europäischen Autohersteller.

Der ADAC kritisiert die aktuellen Pläne des Europäischen Verbands der Automobilindustrie (ACEA) zur Regelung des Partikelzahl-Grenzwertes für Benzinfahrzeuge. Nach den Vorstellungen des ACEA soll für Otto-Direkteinspritzermotoren ein zehnfach höherer Grenzwert für Partikel zugelassen werden, als derzeit für Dieselfahrzeuge genehmigt. Nach Ansicht des ADAC müssen Benzinfahrzeuge genau so sauber sein wie Diesel. Daher ist es notwendig, dass der Gesetzgeber auch für Ottomotoren mit Direkteinspritzer einen Partikelzahl-Grenzwert im Rahmen der Euro 6-Verordnung festschreibt. Dieser sollte sich am Grenzwert für Dieselmotoren orientieren.

Ab September 2014 tritt die neue Abgasnorm Euronorm 6 für neue Modelle in Kraft. Diese schreibt bis dato nur einen Partikelzahl-Grenzwert für Diesel-Pkw fest. Messungen im Rahmen des ADAC EcoTest haben jedoch gezeigt, dass auch Otto-Direkteinspritzermotoren Rußpartikel ausstoßen. Allerdings ist der Partikelanteil bei Benzinern deutlich niedriger als bei Dieselmotoren ohne Partikelfilter. Die Technikexperten des Clubs sind deshalb der Ansicht, dass sich das Problem in vielen Fällen auch ohne den Einsatz von Partikelfiltern, sondern durch innermotorische Maßnahmen lösen lässt. Hier fordert der ADAC von den Autoherstellern sinnvolle Lösungen, um niedrige Grenzwerte zu erfüllen. Der Club ist außerdem der Ansicht, dass diese innermotorischen Lösungen ohne Mehrkosten für den Autofahrer zu erreichen sind. Wer per se nur auf den Partikelfilter setzt, riskiert unnötige Erhöhungen im Kraftstoffverbrauch und damit mehr CO2-Ausstoss.

Der ADAC unterstützt die deutsche Bundesregierung, die wie der Club selbst, für eine Angleichung der Grenzwerte von Benzinfahrzeugen und Dieselautos eintritt. Weiterhin fordert der Club die Regierung auf, im Zuge der Verhandlungen innerhalb der EU dem Standpunkt der europäischen Autohersteller nicht nachzugeben. Nur wenn Diesel und Benziner gleich sauber sind, können Gesundheitsschutz, Mobilität und Verbraucherschutz vereinbart werden.  adac.de

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Umweltzone: Letzte Chance für Besitzer von betagten Dieselfahrzeugen

Erstellt von ub am 25. Dezember 2010

Wer noch mit einem altem Dieselauto und roter Umweltplakette unterwegs ist, muss sich jetzt in vier deutschen Städten vorsehen. In den dortigen Umweltzonen sind ab 1. Januar nur noch Autos mit gelber oder grüner Feinstaubplakette erwünscht.

In diesen Städten wird es ernst:

Ab 1. Januar 2011 sind  für Autos mit roter Plakette die Umweltzonen von Augsburg, Osnabrück, Düsseldorf und Wuppertal tabu. Die Prüforganisation GTÜ rät daher allen Autofahrern, die in diesen Regionen noch mit alten Dieseln unterwegs sind, ihr Fahrzeug in der Werkstatt so schnell wie möglich mit einem Partikelfilter nachrüsten zu lassen. Um dann die neue Plakette zu erhalten, müssen allerdings erst die Schlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren geändert werden. Das bedeutet, dass nach der Umrüstung ein Gang zur Zulassungsstelle fällig wird. Wer gegen die Bestimmung verstößt und in der “verbotenen Zone” ohne grüne oder gelbe Plakette erwischt wird, muss 30 Euro bezahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.   mid/mah

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Filterförderung: Nachrüsten und doppelt profitieren

Erstellt von ub am 30. November 2010

Sauber in die Adventszeit: Jetzt noch schnell einen Diesel-Partikelfilter einbauen und 330 Euro Zuschuss sichern. 

 Noch genau vier Wochen, dann ist Weihnachten: höchste Zeit, Geschenke zu besorgen – und das Fahrzeug fit für 2011 zu machen. Denn nur bis Ende des Jahres gibt es für den Einbau eines Diesel-Partikelfilters einen staatlichen Zuschuss von 330 Euro. Förderberechtigt sind Pkws, Wohnmobile und Transporter bis 3,5 Tonnen. Mit einem Filter an Bord erhalten sie deutschlandweit freie Fahrt – keine Selbstverständlichkeit, denn mehr als 40 Städte und Kommunen haben Umweltzonen eingeführt, bei denen Fahrzeuge mit zu hohen Partikelemissionen ausgeschlossen bleiben. Bei Verstößen gibt es ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. 2011 kommen weitere Umweltzonen hinzu, zum Beispiel in Leipzig. Dort dürfen Dieselfahrer dann nur noch mit grüner Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe ins Zentrum. In vielen anderen Städten verschärfen sich die Vorgaben – etwa in Düsseldorf, Wuppertal, Augsburg oder Osnabrück. Bremen schaltet im Juli sogar auf “Grün”: Wer eine rote oder gelbe Plakette hat, kommt nicht mehr in die Innenstadt. Vielerorts laufen zudem Ausnahmegenehmigungen für Handwerker, Lieferanten und Gewerbetreibende aus. Bislang galten die Fahrbeschränkungen für sie in der Regel nicht. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2010 – dann müssen auch sie die Vorgaben zum Schadstoffausstoß erfüllen und nachrüsten, um weiterhin mobil zu sein.

Nachrüsten und doppelt profitieren

“Fahrzeughalter sollten noch in diesem Jahr nachrüsten, um vom staatlichen Förderprogramm zu profitieren”, sagt Michael Himmen, Mitglied der Geschäftsleitung von HJS Emission Technology – ein mittelständisches Unternehmen aus dem Sauerland, das sich auf Technologien zur Abgasnachbehandlung spezialisiert hat. “Schließlich zahlt es sich doppelt aus, jetzt einen HJS City-Filter® einzubauen: Man bekommt 330 Euro staatlichen Zuschuss – und unbegrenzte Mobilität in Umweltzonen.” Die Technologie wurde mit dem Deutschen Umweltpreis ausgezeichnet, weil sie den Ausstoß von Rußpartikeln effektiv senkt. Dank Partikelfilter erhalten Euro-III-Diesel eine grüne Plakette – und damit deutschlandweit freie Fahrt. Weiterer Vorteil: Der Einbau steigert den Wiederverkaufswert des Fahrzeugs erheblich.

Die staatliche Prämie von 330 Euro lässt sich auch nachträglich anfordern: Bis 15. Februar 2011 nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das für die Abwicklung zuständig ist, die Anträge auf den Zuschuss entgegen. Fast 100.000 Dieselfahrer haben sich in diesem Jahr bereits für eine Nachrüstung entschieden und die entsprechenden Unterlagen beim BAFA eingereicht. Dazu gehören der vom Antragsteller unterschriebene Förderantrag und die Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit Angaben zum eingebauten Partikelfilter-System. Zu den Fördervoraussetzungen für Pkws und Wohnmobile zählt, dass sie vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden. Für leichte Nutzfahrzeuge wie Transporter und Kleinlaster ist der 17. Dezember 2009 Stichtag. Wer bei dem staatlichen Förderprogramm zum Zuge kommen will, sollte nicht länger warten: Die Werkstätten rechnen zum Jahresende mit einem enormen Ansturm.

Weitere Details zum Förderprogramm lassen sich unter www.bafa.de nachlesen. Mehr zum HJS City-Filter® und zu weiteren Abgastechnologien – etwa für Busse oder Lkws – gibt es unter www.hjs.com . Gerne berät das Team von HJS bei Fragen zur Nachrüstung und zum Partikelfilter-Förderprogramm unter der Hotline 01805 457373 (0,14 Euro/Minute aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen). city-filter

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Endspurt: Fördergelder für Filternachrüstung

Erstellt von ub am 23. September 2010

Nur noch bis Jahresende erhält jeder Halter eines Diesel-Pkw, Wohnmobils oder leichten Nutzfahrzeugs für die Nachrüstung des Abgasreinigungssystems 330 Euro aus der Staatskasse.

Das Geld wird wahlweise in bar ausgezahlt oder mit der

Autosteuer verrechnet. Außerdem kann sich durch die Nachrüstung die

Einstufung bei den Feinstaubplaketten ändern, so dass einige Fahrzeuge

wieder freie Fahrt in Umweltzonen erhalten.

   Bislang sind laut dem Verband der Automobilindustrie (VDA) erst rund 40

Prozent des zur Verfügung stehenden Budgets ausgeschöpft. Insgesamt ist Geld

für 160 000 Fahrzeuge bereitgestellt worden. Die Nachrüstung muss bis

spätestens 31. Dezember 2010 vorgenommen werden, Förderanträge nimmt das

zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 15.

Februar 2011 an.  mid/hh

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Zuschüsse zur Filternachrüstung: Die Nachrüstung muss bis 31.12.2010 erfolgen

Erstellt von ub am 13. September 2010

Besitzer von Dieselfahrzeugen erhalten nach Beschluss der Bundesregierung 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines Partikelfiltersystems. Nach Angaben des Verbands der Automobilindustrie (VDA) sind bisher rund 40 Prozent des Fördervolumens ausgeschöpft. Das Budget reicht für insgesamt 160 000 Fahrzeuge.

Die Nachrüstung muss bis spätestens 31. Dezember 2010 erfolgen. Förderanträge können aber noch bis zum 15. Februar 2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online unter www.bafa.de gestellt werden. Erstmalig sind neben Wohnmobilen auch leichte Nutzfahrzeuge wie Transporter oder Kleinlaster mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen förderfähig. Zu den Voraussetzungen zählt, dass die leichten Nutzfahrzeuge in den Zulassungsdokumenten als „Lkw“ oder Fahrzeug der Klasse „N1“ ausgewiesen sind und vor dem 17. Dezember 2009 erstmalig zugelassen wurden. (ampnet/jri)

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Abgastechnik – Partikel filtern und Kraftstoff sparen

Erstellt von ub am 10. September 2010

Der Straßenverkehr trägt rund 47% zu den Stickoxidbelastungen in Ballungsräumen bei. Die Stickoxide von Kraftfahrzeugen lassen sich bekanntlich mittels der SCR-Technik (Selektive Catalytische Reduktion) drastisch senken.

Einen Schwerpunkt des IAA-Auftritts der EMITEC Gesellschaft für Emissionstechnologie mbH in Lohmar bei Köln bildet die Stickoxid(NOx)-Minderung mit SCR. An Fahrzeugen wird gezeigt, wie mit Emitec-Systemkomponenten die NOx-Abgasreinigung im Stadtverkehr funktioniert – und dies kann man in einem Kleinbus auf dem Messegelände sogar selbst “erfahren”.

Die EMITEC-Ingenieure haben für heutige und zukünftige Abgasgrenzwerte das kompakte Modulsystem SCRi(SCR mit integrierter Partikelreduktion) entwickelt. Dank der kontinuierlichen passiven Regeneration des Partikelfilters stellt SCRi eine einfach zu regelnde, kompakte Kombination aus Großserienbauteilen dar. Sie eignet sich hervorragend zur Nachrüstung. Mittels des SCRi-Systems lässt sich durch verbrennungsoptimierte Einstellung der Kraftstoffverbrauch des Motors um bis zu 15% senken.

Zur Entwicklung besonders effektiver sowie kostengünstiger Abgastechnik bietet EMITEC seinen Kunden seit Jahren erfolgreich Ingenieur-Dienstleistungen an. Dazu dienen Motorenprüfstände am EMITEC-Standort in Hörselberg bei Eisenach. Seit 2009 steht dort der leistungsstärkste Rollenprüfstand der Welt. Auf diesem zweiachsig gebremsten Prüfstand können die Ingenieure große Busse und schwere Nutzfahrzeuge sowie Allradfahrzeuge mit einer Gesamtleistung bis 600kW (816PS) bis 160km/h testen und mittels umfangreicher Messtechnik die Emissionen bis zu kleinsten Schadstoffwerten erfassen. EMITEC bietet ein herausragendes Werkzeug für die Entwicklung zukünftiger Nutzfahrzeuge, Motoren und Abgasreinigungssysteme.

Der führende Abgasspezialist EMITEC präsentiert auf der Fachmesse IAA Nutzfahrzeuge vom 23. bis 30.Sept. 2010 in Halle 12 Stand C26 die komplette Bandbreite innovativer Abgasreinigungstechnologien. Dazu gehören kostenoptimierte Oxidationskatalysatoren, Partikelfilter und “turbulent” wirkende Metallkatalysatorträger für SCR-Katalysatoren sowie als Highlight die neuesten Generationen von AdBlue®-Dosiersystemen, als Komponenten oder als:

Emitec Gesellschaft für Emissionstechnologie mbH, emitec.com
 

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ADAC: Im Zweifel beim Diesel öfter mal das Öl wechseln

Erstellt von ub am 30. Juli 2010

Werden Dieselfahrzeuge mit Rußfilter häufig im Kurzstreckenbetrieb gefahren, kann dies dazu führen, dass Kraftstoff das Motorenöl verdünnt. Deshalb rät der ADAC dazu, bei Dieselfahrzeugen, die überwiegend im Kurzstreckeneinsatz genutzt werden, zu einem häufigeren Ölwechsel.

Ursache für die Ölverdünnung ist die sporadische Einspritzung einer extra Portion Kraftstoff zur automatischen Reinigung des Russfilters. Sie kann selbst auf längeren Fahrstrecken mit höheren Öltemperaturen nicht wieder vollständig abgebaut werden. Insbesondere die Biodiesel-Anteile im Motoröl steigen stetig; ihr Eintrag verdampft kaum, wodurch die Schmierfähigkeit des verdünnten Öls abnimmt. Im schlimmsten Fall kann dies zu unerwünschtem Verschleiß im Motor führen. Im Allgemeinen gelten Ölverdünnungen bis zehn Prozent für den Motor als unkritisch. In Einzelfällen erlauben Hersteller für einige Motorkonzepte sogar Verdünnungen bis zu 25 Prozent. Wie die Motoren auf Dauer auf extreme Verdünnungen reagieren, werden erst in den nächsten Jahren unabhängige Forschungsprojekte belegen.

Der ADAC fordert die Fahrzeughersteller auf, die Partikelfilter-Regenerationsverfahren weiter zu entwickeln, die auch im Kurzstreckenbetrieb keine Verkürzung der Ölwechsel-Intervalle erforderlich machen und die volle Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges ohne Nachteile sicherstellen. automedienportal/nic

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Jetzt staatliche Beihilfen für Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern sichern

Erstellt von ub am 21. Juni 2010

Spediteure aufgepasst: Das staatliche De-minimis-Förderprogramm für 2010 wurde verlängert. Bis 30. Juni können sie staatliche Beihilfen für die Nachrüstung ihrer Lkws mit Diesel-Partikelfiltern beantragen. Ursprünglich endete die Förderperiode 2010 bereits Ende März.

Also jetzt schnell die Unterlagen beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) einreichen. Wer den 30. Juni verstreichen lässt, geht in diesem Jahr leer aus. “Speditionsbetriebe sollten diese Chance umgehend nutzen, um sich entscheidende Wettbewerbsvorteile zu sichern. Mit der staatlichen Förderung können die Investitionskosten für die Nachrüstung erheblich gesenkt werden”, sagt Michael Himmen, Mitglied der Geschäftsleitung von HJS Fahrzeugtechnik. Das Unternehmen hat sich auf die Entwicklung von Abgasminderungstechnologien für Dieselmotoren aller Art spezialisiert.

Mit dem De-minimis-Programm soll der Einsatz von Umweltschutztechnologien im Güterkraftverkehr gefördert werden. Es lohnt sich: Der Einbau von Partikelfiltersystemen wird mit bis zu 3.600 Euro pro Fahrzeug staatlich bezuschusst. Die Fördersumme, die ein Unternehmen für die Modernisierung seines Fuhrparks erhält, hängt von der Größe der Fahrzeugflotte ab. Pro Lkw hat ein Spediteur grundsätzlich Anspruch auf 2.000 Euro, bisher lag die Summe bei 1.400 Euro. Verfügt ein Betrieb beispielsweise über zehn Lkws, stehen ihm insgesamt 20.000 Euro als Beihilfe zu. Jedes Unternehmen hat Anspruch auf eine maximale Fördersumme in Höhe von 33.000 Euro für das Jahr 2010. Voraussetzung ist, dass es sich um schwere Nutzfahrzeuge mit mindestens zwölf Tonnen zulässigen Gesamtgewichts handelt, die spätestens am 31. Oktober 2009 auf die Spedition zugelassen wurden. Bezuschusst werden Maßnahmen, die nach Antragstellung beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vorgenommen werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht vorgesehen.

Weniger Mautgebühren und freie Fahrt in allen Umweltzonen

Von der Nachrüstung profitieren Spediteure auch deshalb, weil für emissionsarme Lkws deutlich weniger Maut fällig ist. Wer ein Euro-III-Fahrzeug mit einem HJS-Vollfiltersystem nachrüstet, spart bei 150.000 gefahrenen Autobahnkilometern im Jahr 3.150 Euro. Ab 2011 ist die Ausweitung der Maut auf vierspurige Bundesstraßen geplant – auch dort kommt ein finanzieller Mehraufwand auf Spediteure zu, der sich mit Partikelminderungssystemen spürbar senken lässt. Inklusive Einbau kostet ein HJS-Filtersystem rund 5.000 Euro. “Dank De-minimis-Beihilfe und Maut-Ersparnis hat sich die Investition in einen Partikelfilter schnell amortisiert”, so Michael Himmen. Weiteres Argument für die Nachrüstung: In mittlerweile mehr als 40 Umweltzonen deutschlandweit ist die Einfahrt in die Innenstadt für Fahrzeuge mit zu hohem Schadstoffausstoß verboten. In Berlin und Hannover ist sie nur noch mit einer grünen Umweltplakette möglich. Viele Städte planen, die Fahrbeschränkungen ebenfalls zu verschärfen. Wollen Speditionsfirmen unbegrenzt mobil sein, müssen sie ihre Fahrzeugflotte modernisieren.

HJS-Systeme: Passgenau und wartungsarm

Je nach Anforderungsprofil bietet HJS ein umfassendes Lieferprogramm. Für Lkws, die infolge langer Strecken auf der Autobahn kontinuierlich hohe Abgastemperaturen produzieren, bieten sich SMF®-Systeme an, kurz für Sinter Metal Filter. Bei Fahrzeugen, die wie in der Innenstadt eher im Niedertemperaturbereich fahren, kommt das CSMF®-System mit einem speziell beschichteten Filter zum Einsatz. Beide Technologien mindern den Rußpartikelausstoß samt Feinpartikeln bis zur Nachweisgrenze. Auch bei Service und Wartung punkten die SMF®-Systeme: Sie erzielen im Vergleich zu herkömmlichen Keramikfiltern drei- bis viermal längere Laufleistungen. Die Reinigung lässt sich unkompliziert vor Ort erledigen – die Stillstandszeiten verkürzen sich dadurch deutlich.

Übrigens: Unternehmen haben auch nach Ablauf der De-minimis-Förderperiode am 30. Juni 2010 Anspruch auf staatliche Zuschüsse. Wer seinen Kleintransporter bis 3,5 Tonnen nachrüstet, erhält eine Barprämie von 330 Euro. Gleiches gilt beim Einbau eines Diesel-Partikelfilters in Wohnmobile bis 3,5 Tonnen und Pkws. Die Förderung endet am 31. Dezember 2010. Anträge nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis 15. Februar 2011 entgegen. Auch hier gilt es allerdings, schnell zu handeln: Der Fördertopf umfasst rund 50 Millionen Euro – das reicht für 160.000 Nachrüstungen. Danach wird kein Zuschuss mehr gewährt. Mehr als 22.000 Anträge wurden bereits gestellt. city-filter.com

Weitere Informationen rund um Nachrüstung und staatliche Förderprogramme stellt das HJS-Team unter www.hjs.com

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