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Filterförderung und Barprämie wird fortgesetzt

Erstellt von ub am 10. Juni 2010

ADAC: Klarheit für Nachrüster: Ab sofort gibt es die Antragsformulare beim BAFA.

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfilter wird mit einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 330 Euro gefördert. Die Aktion gilt für PKW, Wohnmobile sowie leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Diesel-PKW, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wur¬den, werden gefördert, wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Als PKW im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten nun auch Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.
Ebenfalls gefördert werden leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, wenn diese bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden und die Nachrüstung eines Partikelfilters ab Inkrafttreten der Richtlinie (13. Mai 2010) bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgt ist. Die neue Förderrichtlinie setzt den in 2009 begonnen Barzuschuss von 330 Euro zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelfiltern fort. Der ADAC hat sich für diese Verlängerung der Förderung eingesetzt.
Für die An¬tragstellung steht ab sofort auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de ein entsprechendes Formular zur Verfügung. ADAC, Christian Buric

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Umweltzonen und Partikelfilter

Erstellt von ub am 17. Mai 2010

Die schnellstmögliche Erneuerung der Fahrzeugflotte sieht der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) als beste Möglichkeit, die europaweit definierten Luftqualitätsziele zu erreichen. VDIK-Präsident Volker Lange begrüßt dennoch die von der Bundesregierung beschlossene Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelfiltern. Der VDIK mahnt in diesem Zusammenhang die ständige Überprüfung der Umweltzonen auf Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit an.

Volker Lange in einer Presseerklärung seines Verbands: „Der VDIK tritt bereits seit 2005 mit seiner Kampagne ‘Pro saubere Luft’ für eine konsequente Bestandserneuerung ein. Nur dadurch können die von der EU definierten Luftqualitätsziele nachhaltig erfüllt werden. Auch die jetzt von der Bundesregierung beschlossene Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelfiltern bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen dient der Verbesserung der Luftqualität und wird daher begrüßt.“ Damit werde auch denjenigen Fahrzeughaltern, für die ein Fahrzeugwechsel aus ökonomischen Gründen aktuell nicht möglich sei, die Möglichkeit gegeben, die Umwelteigenschaften ihrer Fahrzeuge zu verbessern und die in vielen Städten über Umweltzonen definierten Einfahrverbote zu umgehen. Lange forderte außerdem, einmal erteilte Ausnahmegenehmigungen zum Befahren von Umweltzonen müssten bundesweit Gültigkeit haben. automedienportal Sm

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Die Partikelfilter-Förderung wird fortgesetzt

Erstellt von ub am 10. Mai 2010

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt, dass die Förderung der Nachrüstung von Dieselautos mit Rußpartikelfiltern weitergeführt wird. Ab dem 1. Juni können Autofahrer wieder 330 Euro beantragen, wenn sie ihren  Diesel-PKW mit einem Partikelfilter nachrüsten.

 Nachrüstungen, die seit dem 1. Januar 2010 erfolgt sind, werden rückwirkend gefördert. Kritik äußert der VCD an der Ausgestaltung der Rußpartikelfilter-Förderung für Transporter.

Heiko Balsmeyer, VCD-Verkehrsexperte: *Endlich ist der Zustand der Unsicherheit vorbei, der bei vielen Diesel-Fahrern seit Beginn des Jahres herrschte. Die Bundesregierung hat zwar im Dezember beschlossen, die Förderung zu verlängern. Durch die verzögerten Beratungen zum Bundeshaushalt ist jedoch bisher nicht klar gewesen, ab wann und in welchem Umfang gefördert werden soll. Dass die Förderung nun fortgesetzt wird, ist ein wichtiges gesundheits- und umweltpolitisches Signal, denn Rußpartikel sind krebserregend und beschleunigen zudem den Klimawandel.“

auch darüber erfreut,  zeigte sich der VCD, dass die Bundesregierung nun endlich – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen und im Dezember angekündigt – die Filterförderung für Transporter umsetze. Allerdings bemängelt der Verband, dass der Zuschuss auf Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und analog zum Pkw auf nur 330 Euro beschränkt sei. Auch größere Nutzfahrzeuge bis 12 Tonnen müssten in die Förderung einbezogen werden. Zudem seien die Kosten für die Nachrüstung bei leichten Nutzfahrzeugen höher. Auf Kritik seitens des VCD stößt darüber hinaus, dass Rußpartikelfilter für Transporter nicht rückwirkend gefördert werden sollen.

Balsmeyer: *In Hannover und Berlin dürfen seit dem 1. Januar 2010 nur noch Autos mit grüner Plakette die Umweltzonen befahren. Es ist unverständlich, warum nun gerade Selbständige und kleinere Gewerbetreibende in diesen Städten, die sich gesetzestreu verhalten und wegen der neuen Stufe der Umweltzone ihre Fahrzeuge bereits umgerüstet haben, leer ausgehen sollen. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern.“ Auch sei die Fördersumme begrenzt. Nach wie vor nehme der Bund aber über die Malus-Regelung für ungefilterte Diesel-Pkw Gelder ein. Diese müssten auch künftig ein zu eins für die Nachrüstung von Partikelfiltern verwendet werden.

In vielen Städten sind Umweltzonen und verschärfte Zufahrtsbestimmungen für Dieselfahrzeuge bereits in Kraft oder geplant. Der VCD ruft alle Besitzer von Dieselfahrzeugen auf, diese mit Partikelfiltern nachzurüsten. Wer jetzt schnell handle und sein Fahrzeug nachrüste, entlaste damit Gesundheit und Klima, spare Geld und könne in den meisten Fällen auch problemlos in die Umweltzonen fahren. Außerdem erhöhe sich der Wert des Autos deutlich.

Anträge für die Förderung der Nachrüstung von Partikelfiltern können ab dem 1. Juni 2010 ausschließlich online auf der Internetseite des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de gestellt werden. Wer sich über die Nachrüstmöglichkeiten verschiedener Hersteller informieren möchte, dem empfiehlt der VCD seine gemeinsam mit dem Zentralverband des Kfz-Gewerbes erstellte Partikelfilter-Datenbank. Sie ist im Internet unter www.partikelfilter-nachruesten.de zu finden.

www.vcd.org

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Kommt eine Rußfilterpflicht für Baumaschinen in Umweltzonen?

Erstellt von ub am 19. März 2010

Umwelt- und Verkehrsverbände fordern Rußfilterpflicht für Baumaschinen in Umweltzonen.

Noch immer gibt es in Baden-Württemberg viel zu hohe Rußemissionen, die die Gesundheit und das Klima schädigen. Landesregierung und Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben bisher nicht genug unternommen, um diese gefährlichen Partikel zu reduzieren. Das haben heute Vertreter der Deutschen Umwelthilfe (DUH), des baden-württembergischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Verkehrsclub Deutschland (VCD) im Rahmen einer Pressekonferenz der Kampagne “Rußfrei fürs Klima” kritisiert. Vor allem im Hinblick auf die Langzeitbaustelle Stuttgart 21 forderten sie die Landesregierung auf, für Baumaschinen eine Filterpflicht einzuführen.

2009 wurde der Grenzwert an der Feinstaubmessstelle Neckartor 112 mal überschritten – so oft wie an keiner anderen Messstelle in Deutschland. Auch 2010 wurde hier der Grenzwert bis Ende Februar bereits an 38 Tagen überschritten. Mit der Einführung der Umweltzonen und dem Durchfahrverbot für LKW hat die Landesregierung zwar erste Maßnahmen umgesetzt, diese reichen aber bei weitem noch nicht aus. Sollte Stuttgart 21 gebaut werden, befürchten die Verbände, dass die Emissionen in der Innenstadt in den nächsten zehn Jahren nach oben schnellen werden.

Für eine generelle Filterpflicht bei Baumaschinen gibt es dem internationalen Verkehrsexperten Dr. Axel Friedrich zufolge viele Gründe: “Wirksame Rußfilter müssen nicht nur in Pkw und Nutzfahrzeugen, sondern auch in Baumaschinen eingebaut werden. Diese sind durch lange Laufzeiten und hohe Belastungen für rund 30 Prozent der innerstädtischen Rußemissionen verantwortlich”, erklärte Friedrich: “Eine Filterpflicht für Baumaschinen kann die Dieselruß und Stickoxidbelastungen und damit die klimatischen und gesundheitlichen Folgen verringern. Der Bremer Senat hat bereits 2005 in einer Richtlinie vorgegeben, dass Maschinen und Geräte mit Dieselmotoren auf Baustellen nach dem Stand der Technik möglichst mit Partikelfilter-Systemen auszustatten sind. Dieses Beispiel zeigt, dass man nicht immer auf Vorgaben der Bundesregierung warten muss, sondern selbst aktiv werden kann.”

Dass es noch immer keine verbindlichen, rechtlichen Vorgaben zur Filterpflicht bei Baumaschinen gibt, kritisierte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. “Es ist absurd, dass in Deutschland noch immer über die Möglichkeiten des Einbaus von Dieselfiltern diskutiert wird, während in der Schweiz schon seit geraumer Zeit eine Rußfilterpflicht für Baumaschinen besteht.” Resch betonte: “Die politischen Entscheidungsträger müssen endlich anfangen, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Die DUH fordert daher nach dem Urteil über die Rechtmäßigkeit der Umweltzone Hannover eine vorzeitige Verschärfung auch der gesamten Stuttgarter Umweltzone. Wir werden von Feinstaub belastete Bürger unterstützen, die sich vor Gericht für eine bessere Luftqualität und eine Umstellung der Umweltzone auf eine grüne Plakettenpflicht bis spätestens zum Jahreswechsel einsetzen.”

Die BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender erklärte, dass Großbaustellen die Luft über Jahre hinweg belasteten. “Schon heute verursachen Baumaschinen im Landesdurchschnitt fast genau so viel Feinstaub wie die Abgase des gesamten Straßenverkehrs. Ein fragwürdiges Großprojekt wie Stuttgart 21 wird durch seine Baumaschinen die Luft in der Innenstadt noch zusätzlich verschmutzen”, betonte Dahlbender. “Schon jetzt sind die Feinstaubbelastungen in Stuttgart zu hoch. Die Deutsche Bahn muss dafür sorgen, dass bei Stuttgart 21 nur Baumaschinen, Baufahrzeuge und Bauzüge mit Dieselfiltern eingesetzt werden”, forderte die BUND-Landesvorsitzende. Sie verwies auf das positive Beispiel der Stuttgarter Baumaßnahme für den Anschluss der Stadtbahn U 6 am Fasanenhof, wo alle Baustellenfahrzeuge, die im bergmännischen Tunnelbau eingesetzt werden, mit Rußfilter ausgestattet sind.

Der Geschäftsführer des VCD Baden-Württemberg Werner Korn bekräftigte, dass Stuttgart durchaus einige gute Ansätze im Kampf gegen den Feinstaub gezeigt hat: “Mit dem Durchfahrtsverbot für Lkw und der Umweltzone hat Stuttgart erste Schritte in Richtung Feinstaubminderung unternommen. Die noch immer hohen Werte zeigen allerdings, dass die dritte Stufe der Umweltzone sofort eingeführt und durch weitere Maßnahmen ergänzt werden muss, die den Autoverkehr verringern.” Er forderte den Verzicht auf neue Straßenbaumaßnahmen, strenge Tempolimits im gesamten Straßennetz, den zügigen weiteren Ausbau des ÖPNV und die Ausdehnung des 15-Minuten-Takts von S-Bahnen und Bussen in die Abendstunden.

Die Kampagne “Rußfrei fürs Klima” wird getragen von den deutschen Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden Bund für Umwelt und Naturschutz BUND, Naturschutzbund NABU,  Verkehrsclub Deutschland VCD und Deutsche Umwelthilfe DUH. Ziel der Kampagne ist es, die Klimawirkungen von Dieselrußemissionen ins Bewusstsein von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit zu bringen und Maßnahmen zur Rußminderung einzufordern. www.russfrei-fuers-klima.de.

Dr. Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND
Baden-Württemberg, Tel.  0711 620306-0,
Fax 0711 620306-77
Jürgen Resch, Geschäftsführer Deutsche Umwelthilfe, 
Tel. 0171/3649170

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GTÜ stellt Mängelreport und Ölstudie vor

Erstellt von ub am 10. März 2010

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) wird sich auf der AMI 2010 (10. – 18. 4. 2010) als Full-Service-Dienstleister für Autohäuser und Kfz-Betriebe präsentieren.

Die Besucher erwarten am Messestand neben Informationen über das GTÜ-Angebot auch ein Fahrsimulator, ein Gewinnspiel und die Live-Übertragung des Formel-1-Rennens in China. Am Pressetag (9. 4. 2010) wird die Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation auch ihren Geschäftsbericht 2009 sowie den Mängelreport für Pkw und Nutzfahrzeuge vorlegen. Außerdem soll auf eine Ölstudie eingegangen werden.

Die GTÜ bietet neben der Fahrzeugprüfung, der Fahrzeugbewertung und dem Schaden- und Unfallanalysegutachten auch eine Oldtimer-Datenbank, die Marktwertanalysen zu über 10 000 Modellen enthält. Stets aktuell ist auch die umfangreiche GTÜ-Nachrüstdatenbank, die Auskunft über die Schadstoff-Plaketten und Partikelfilter-Nachrüstmöglichkeiten für Pkw sowie Nutzfahrzeuge gibt. automedienportal ampnet/jri

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Abgastest – Diesel-Abgasuntersuchung

Erstellt von ub am 30. Januar 2010

Das Magazin „Der Spiegel“ deckte jetzt auf, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasuntersuchung von Pkws mit Dieselmotor – für den Fahrzeughalter kostenpflichtig – mit alten, unscharfen Instrumenten vorgenommen wird, die gar nicht erkennen lassen, ob bei dem betreffenden Fahrzeug die gültigen Partikel-Grenzwerte eingehalten werden. Die eingesetzten Messmittel sind offensichtlich unzureichend. Als passenden Vergleich bringt „Der Spiegel“ an: „Wer damit heutige Autos prüft, könnte ebenso gut mit dem Kompass Vasco da Gamas eine Satellitennavigation testen.“

Dass der Abgastest so, wie er derzeit vorgenommen wird, die Glaubwürdigkeit der Prüfdienste untergrabe, leuchte sogar den Betroffenen ein. „Das ist nicht mehr zu vermitteln”, zitiert „Der Spiegel“ Hans-Jürgen Mäurer, Technikleiter der Dekra. Angesichts dieser Situation gestatte das Bundesverkehrsministerium den Prüfdiensten bereits, schreibt das Magazin weiter, die Abgasuntersuchung der neueren Diesel-Pkws einfach zu unterlassen und stattdessen nur die Daten der On-Board-Diagnose (OBD) auszulesen. Die OBD vermittele aber keine Angaben über den tatsächlichen Partikelausstoß, erkenne also keine Schäden am Filter. Eine Prüfung im Sinne der europäischen Vorschriften sei das nicht. Dennoch berechneten die Prüfdienste bis zu 20 Euro.

„Die Diesel-Abgasuntersuchung, wie sie derzeit praktiziert wird, ist praktisch wirkungslos”, urteilt Axel Friedrich, früherer Autoexperte des Umweltbundesamts. Die politische Verantwortung liege beim Verkehrsministerium als verordnende Behörde. Von da werde aber sogleich nach Brüssel gezeigt. Laut Behördensprecher Sven Ulbrich habe Deutschland schließlich „die EU-Kommission mehrfach aufgefordert, die Vorschriften zur Abgasmessung an den technischen Stand anzupassen“.
Um derzeit am TÜV zu scheitern, müssten „die Schäden und damit verbundenen Partikelwolken schon enorm sein“, schlussfolgert „Der Spiegel“. autoreporter.net Fröbelstraße 5c, 50767 Köln
Wolfram Riedel

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Autoneuheit Opel Movano mit dem niedrigsten Verbrauch im Segment

Erstellt von ub am 27. Januar 2010

  • Der neue Opel Movano – Neue Motoren für geringeren Verbrauch und niedrige Unterhaltskosten

Die zweite Generation des Opel Movano wächst sowohl in den Abmessungen als auch im Umfang des Modellangebots. Mit der neuen großen Transporter-Plattform legt Opel gleichzeitig die Messlatte im europäischen Segment der leichten Nutzfahrzeuge höher. Der neue Movano kommt mit einer ganzen Reihe technologischer Innovationen, einem besonders komfortablen und zweckmäßigen Innenraum, niedrigem Kraftstoffverbrauch sowie klassenbesten Unterhaltskosten. Das Design des praktischen und vielseitigen Transporters identifiziert den Movano eindeutig als Familienmitglied der jüngsten, vielfach ausgezeichneten Produktgeneration von Opel. Europaweiter Marktstart ist im Frühjahr.

Der neue Opel Movano ist in mehr Karosserievarianten erhältlich als die meisten Wettbewerber und bietet für nahezu jeden Einsatzzweck ein maßgeschneidertes Modell. Die Reihe beinhaltet Kastenwagen, verfügbar in vier Fahrzeuglängen und drei Aufbauhöhen, Fahrgestelle mit Normal- und Doppelkabine, Plattform-Fahrgestelle und Combi-Versionen. Die modulare Plattform, die gemeinsam mit Renault entwickelt wurde, ist mit Front- oder Heckantrieb erhältlich. Die an der Hinterachse angetriebenen Varianten sind mit Zwillingsbereifung bestellbar. Es sind Varianten mit bis zu 4,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht erhältlich und bis zu 2,5 Tonnen Nutzlast. Opel arbeitet zudem mit einer Vielzahl an Umbauspezialisten zusammen und ermöglicht so weitere Aufbauvarianten.

Die umfangreiche Serienausstattung wird durch innovative Optionen ergänzt, darunter Abbiegelicht, ein wegklappbarer Mittelplatz und ein drehbarer Laptop-Tisch. Zahlreiche leicht zugängliche Staufächer sind exemplarisch für die gute Raumausnutzung des Movano.

Die Laderäume der verschiedenen Kastenwagen-Varianten verfügen über klassenbeste Dachhöhen und Frachtkapazitäten mit einer auf fast 4,40 Meter Länge gewachsenen Ladefläche und nahezu 17 Kubikmeter Fassungsvermögen (L4-Version mit erweitertem Ladevolumen). Die Frontantrieb-Varianten sind mit einer niedrigen Ladekante sowie weit öffnenden seitlichen Schiebe- und Hecktüren versehen und erleichtern so das Be- und Entladen.

Eine neue Generation von Vierzylinder-Common-Rail-Dieselmotoren sorgt für sehr gute Fahrleistungen und niedrige Unterhaltskosten. Die 2.3 CDTI-Triebwerke gibt es in Varianten mit 74 kW/100 PS und 285 Nm Drehmoment, 92 kW/125 PS und 310 Nm sowie 110 kW/150 PS und 350 Nm. Alle Aggregate sind als Euro-4- oder als Euro-5-Variante erhältlich, die Euro-5-Modelle sind serienmäßig mit Partikelfilter ausgerüstet. Standard ist bei allen Motoren ein manuelles Sechsganggetriebe, die beiden stärkeren Ausführungen können alternativ mit dem Automatisierten Schaltgetriebe Easytronic kombiniert werden.

Der neue Opel Movano setzt auch in Bezug auf Wirtschaftlichkeit Standards: Der niedrigste Verbrauch und die geringsten Emissionen im Segment – ab 7,8 Liter Diesel auf 100 Kilometer und 203* Gramm CO2 pro Kilometer – machen ihn zur idealen Wahl in Ländern mit CO2-basierter KFZ-Steuer. Je nach Modell und Motor sorgt der geringe Kraftstoffverbrauch für eine Reichweite von 1.300 Kilometern und mehr.

Die günstigen Unterhaltskosten sind auch ein Ergebnis verbesserter Service- und Wartungskosten mit verlängerten Inspektionsintervallen.

Das fortschrittliche Fahrgestell des Opel Movano ist ausgelegt für agiles Handling und komfortable Dämpfung sowohl in beladenem als auch in unbeladenem Zustand. Zu optimaler Fahrsicherheit trägt serienmäßig das ABS mit elektronischer Bremskraftverteilung bei. Das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) ist in allen heckgetriebenen Modellen serienmäßig, für die Fronttriebler ist es optional erhältlich.

Die Markteinführung des neuen Opel Movano beginnt im Frühjahr mit den volumenstarken Transporter-Versionen. Weitere Varianten folgen im Laufe 2010.

* Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren der Richtlinie 80/1268/EWG in der jeweils geltenden Fassung – insbesondere geändert durch die Richtlinie 1999/100/EG – ermittelt.

Bitte beachten Sie: Die angegebenen Werte können sich je nach Ausstattung und Zubehör ändern.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem “Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen” entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Helmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern unentgeltlich erhältlich ist.
Adam Opel GmbH, Friedrich-Lutzmann-Ring, Rüsselsheim
www.opel.de

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Ausweitung der Filternachrüstung – 330 Euro bares gibt es länger

Erstellt von ub am 17. Dezember 2009

Kfz-Gewerbe begrüßt Ausweitung der Filternachrüstung

Als richtigen Schritt für den Umweltschutz und ein Stück Rechtssicherheit für die Autofahrer hat ein Sprecher des Deutschen Kfz-Gewerbes die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, die Nachrüstung von Pkw-Dieselpartikelfiltern auch im nächsten Jahr zu fördern und die Förderung auch auf leichte Nutzfahrzeuge auszudehnen. Damit werde vielen Handwerksbetrieben die Chance gegeben, ihre Fahrzeuge für die Einfahrt in die Umweltzonen fit zu machen. Das Kfz-Gewerbe hatte sich für eine Verlängerung und Erweiterung eingesetzt.

Nach Auskunft des Umweltministeriums kann das Förderprogramm für das nächste Jahr erst nach Verkündung des Haushaltsgesetzes 2010 starten. Das Bundesumweltministerium strebt aber an, dass dann rückwirkend auch Nachrüstungen gefördert würden, die bereits von Beginn des neuen Jahres an vorgenommen werden. automedienportal ampnet/Sm

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ADAC fordert Verlängerung der Filterförderung

Erstellt von ub am 26. November 2009

Der ADAC fordert eine Verlängerung der Förderung für die Nachrüstung mit Partikelfiltern. Der nachträgliche Einbau sei für viele Dieselfahrer die einzige Möglichkeit, künftig noch in Umweltzonen mobil zu bleiben.

Wer keine grüne Plakette auf seinem Auto hat, werde in absehbarer Zeit aus den großen deutschen Städten ausgesperrt. So lassen etwa Berlin und Hannover ab Januar 2010 nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in ihre Umweltzonen. Auch Städte wie Frankfurt, Stuttgart und München wollen im Jahresverlauf ihre Umweltzonenregeln verschärfen, andere Kommunen führen erstmals neue Zonen ein.

Allein in Berlin sind nach ADAC-Angaben von der Verschärfung rund 100 000 Autos mit roter und gelber Plakette betroffen. Der ADAC fordert deshalb eine Verlängerung der Nachrüstförderung über das Jahr 2009 hinaus. Dagegen müsse die „Strafsteuer“, die als Aufschlag von 1,20 Euro pro 100 ccm3 Hubraum für Fahrzeuge ohne Filter eingeführt wurde, in jedem Fall – wie vorgesehen – zum 31. März 2011 enden.

Eine Verlängerung der Förderung stellt nach Ansicht des Automobilclubs auch einen Anreiz für die Hersteller von Partikelfiltern dar. Derzeit gibt es in Deutschland noch rund sechs Millionen Diesel, die nachgerüstet werden könnten. Für ca. 1,5 Millionen davon werden keine Filter angeboten. Zulieferer und Fahrzeughersteller sollten sich diesen Markt nicht entgehen lassen und Partikelfilter auch für die Autos anbieten, für die aufgrund der bisher geringen Nachfrage derzeit noch keine Lösungen lieferbar sind. automedienportal ampnet/jri

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Abgasuntersuchung – Diesel-AU

Erstellt von ub am 24. November 2009

Reform der Diesel-AU. Die heutige Abgasuntersuchung von Dieselfahrzeugen ist nicht in der Lage, Fahrzeuge mit defektem Partikelfilter zu erkennen. Mit anderen Worten: die Abgasuntersuchung für moderne Dieselfahrzeuge ist wirkungslos.

Einladung zur Pressekonferenz

Sehr geehrte Damen und Herren, die heutige Diesel-AU ist nicht in der Lage, Kfz mit defektem Filter zu erkennen. Mit anderen Worten: die Abgasuntersuchung für moderne Dieselfahrzeuge ist wirkungslos. Sie muss reformiert werden, da die derzeit verwendeten Messgeräte nicht in der Lage sind, die Partikelemissionen bei einem Kfz mit Partikelfilter zu erkennen. Ursprünglich wurde die Abgasuntersuchung (AU) eingeführt, um sicher zu stellen, dass sich die Abgaswerte über die Lebensdauer eines Fahrzeugs nicht verschlechtern. Diesem Auftag wird die heutige Diesel-AU nicht gerecht. Seit Beginn der Euronorm 5 besteht technisch keine Chance mehr, dass die veralteten Messgeräte emissionserhöhende Fehler überhaupt erfassen könnten.  Auch defekte Partikelfilter werden damit nicht entdeckt.

Auf der Pressekonferenz zeigen wir Ihnen die Wirkungslosigkeit der jetzigen Diesel-AU  und führen mit einem Euro 3-Fahrzeug und einem PKW der Euronorm ab Werk eingebautem Filter die Untauglichkeit der derzeit eingesetzten Messgeräte vor. Ein Vergleichstest mit modernen Messgeräten wird zeigen, dass die technischen Möglichkeiten vorhanden sind, exakt zu messen und die gesundheitsrelevante Partikelanzahl zu erfassen. Die Einführung der neuen Messgeräte bedeutet für die Autobesitzer, dass sie nicht mehr Millionen Euro für nahezu wirkungslose Untersuchungen ausgeben.

 Wir freuen uns über Ihre Teilnahme.

Datum: Donnerstag, 26. November 2009 um 10.30 Uhr
Ort: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung,
            Reichstagufer 14,10117 Berlin

Teilnehmer: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
                  Deutschen Umwelthilfe e.V.
               Klaus Burger, Präsident des Bundesverbands Automobil
                  Service-Ausrüstungen (ASA) und Geschäftsführer
                  der Firma MAHA
                  Günter Afflerbach, TÜV Nord
      Dr. Axel Friedrich, Internationaler Berater
                  Verkehrspolitik, Berlin

Wir bitten um Rückmeldung unter 030 2400867-0.

Mit freundlichen Grüßen Ulrike Fokken Deutsche Umwelthilfe, Sprecherin Politik & Presse

Pressekontakt:
Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse der Deutschen Umwelthilfe,
Tel.: 030 2400867-86, Fax: 030 2400867-19, www.duh.de

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