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Umweltexperten fordern für neue Pkw 80 Gramm CO2 pro Kilometer

Erstellt von ub am 14. September 2009

Der unabhängige Verkehrsexperte Axel Friedrich forderte, die Effizienz benzingetriebener Neuwagen entscheidend zu verbessern.

Die dafür erforderlichen Komponenten stünden schon heute in den Regalen der Autohersteller. “Das Umweltbundesamt hat nachgewiesen, dass es weniger als dreihundert Euro kostet, die CO2-Emissionen eines normalen VW-Golf pro Kilometer um 40 Gramm, also um fast ein Viertel, zu senken. Und die Mehrkosten kommen durch die Spriteinsparung spätestens in zwei Jahren wieder herein. Das ist die Richtung, in die es gehen muss. Erforderlich ist auch die konsequente Anwendung der Leichtbauweise. Wenn ein Kompaktwagen statt 1,3 Tonnen nur noch 800 Kilogramm wiegt, werden bei entsprechender Anpassung der Motorleistung noch einmal vierzig Gramm CO2 pro Kilometer eingespart”, sagte Friedrich.

Vor Beginn der Internationalen Automobilausstellung (IAA) hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) der Autoindustrie vorgeworfen, mit dem selbst erzeugten Hype um Elektroautos und der Präsentation einiger weniger sparsamer Prototypen auf der Messe von den bereits jetzt vorhandenen Möglichkeiten zum Spritsparen abzulenken. Die Öffentlichkeit werde auch getäuscht, indem sogenannte “Premiumwagen” als Arbeitsplatz sichernde Zukunft der Autoindustrie gepriesen würden. All dies zeige, dass die Manager der deutschen Autokonzerne trotz oder auch wegen der Abwrackprämie aus der Wirtschaftskrise nichts gelernt hätten. Sie würden erneut eine ökologische Herausforderung verschlafen – diesmal den Trend zu kleineren und leichteren Fahrzeugen.

Auf der IAA würde den Besuchern erneut die rosige Vision einer ungebrochenen Mobilität ausgemalt. Das sei völlig unrealistisch, deshalb sei die Messe “der fortgesetzte Versuch, die Öffentlichkeit gezielt zu täuschen”, sagte der BUND-Verkehrsexperte Werner Reh. Die Probleme zu Ende gehender Ölreserven und des fortschreitenden Klimawandels würden ausgeblendet. Schon heute gehe ein Fünftel der Erderwärmung aufs Konto des Verkehrs, Tendenz steigend. Um den Erfordernissen des Klimaschutzes gerecht zu werden, nannte Reh für das Jahr 2020 ein Ziel von 80 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer als maximalen Durchschnittswert der Neuwagenflotte aller Hersteller. Damit die realen CO2-Emissionen des Pkw-Verkehrs 2020 um 25 Prozent geringer ausfielen als heute, müsse der Durchschnittswert deutscher Neuwagen von derzeit 165 Gramm pro Kilometer mindestens halbiert werden. Zum Erreichen dieses Klimaziels könnten Elektroautos lediglich rund zwei Prozent beitragen. Nur wenn die Hersteller die Effizienz neuer benzingetriebener Autos bis 2020 verdoppelten, sei eine ausreichende Minderung der realen CO2-Emissionen möglich. Gelinge dies nicht, werde die Anhebung der Mineralöl-Steuer oder eine CO2-Abgabe für Pkw unvermeidlich.

Werner Neumann, Energiefachmann des BUND, sieht die Vision ungezügelter Mobilität mithilfe elektrischer Antriebe skeptisch: “Elektroautos werden die CO2-Emissionen der Autoflotte bis 2020 nur marginal verringern. Zwar hat der Elektromotor einen hohen Wirkungsgrad und verursacht kaum Emissionen, wenn regenerativ erzeugter Strom eingesetzt wird. Elektromobile nützen der Umwelt aber nur, wenn sie mit Strom aus zusätzlich gebauten erneuerbaren Energie-Anlagen fahren. Ein durch Elektroautos steigender Stromverbrauch darf nicht aus neuen Kohlekraftwerken bedient werden. Dann wäre die CO2-Bilanz schlechter als bei einem Pkw mit Benzinmotor. “Das Elektromobil darf nicht zum Kohle- und nicht zum Atomstromauto werden”, sagte Neumann.

Es bestehe außerdem die Gefahr, dass sich die Autokonzerne das staatlich geförderte Ökomäntelchen Elektroauto umhängen und zugleich die Hauptaufgabe einer raschen Senkung der CO2-Emissionen herkömmlicher Autos vernachlässigen würden. Auch auf dieser IAA werde so getan, als ob immer mehr Autos auf die Straßen der Welt gebracht werden könnten. “Die Welt braucht nicht mehr, sondern weniger und vor allem andere Autos. Diese müssen Ressourcen sparen, möglichst geringe Emissionen verursachen und in neue Mobilitätskonzepte wie das Carsharing eingebunden sein”, sagte Neumann. Mobilität ganz ohne Kohlendioxid- und Ruß-Emissionen gebe es bereits im öffentlichen Transportsektor, wenn dort regenerativ erzeugter Strom genutzt werde. Der Ausbau des öffentlichen und des nichtmotorisierten Verkehrs müsse deshalb Priorität haben.

 Werner Reh: “Wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel es mit dem Klimaschutz ernst meint, muss sie am Donnerstag bei ihrer IAA-Eröffnungsrede jenen Automanagern, die immer noch möglichst schnelle, schwere und teure Autos preisen, endlich die Leviten lesen. Das wäre nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Abmilderung der aufkommenden Mobilitätskrise, es würde auch helfen, Arbeitsplätze in Deutschland zu halten. VW hat sich jetzt mit dem Ökostromanbieter Lichtblick zusammengetan, um die umweltfreundliche Energieerzeugung zu fördern. Dieses Beispiel zeigt, wohin die Reise gehen muss.” presseportal.de www.bund.net  

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Jahreswagen-Besteuerung

Erstellt von ub am 25. August 2009

Neuregelung der Besteuerung von Jahreswagen -  Der baden-württembergische CDU-Generalsekretär Thomas Strobl hat die ablehnende Haltung von Finanzminister Peer Steinbrück zur Neuregelung der Besteuerung von Jahreswagen scharf kritisiert.

“Ich habe wenig Verständnis für Herrn Steinbrück”, sagte der CDU-Politiker der in Düsseldorf erscheinenden “Rheinischen Post” (Dienstagausgabe). Bei der bisherigen Regelung handle es sich “um eine Scheinbesteuerung”. “Die Sache ist damit nicht erledigt”, fügte Strobl hinzu. Die Union werde sie nach der Wahl wieder auf die politische Agenda setzen.

Nach der bisherigen Regelung müssen Beschäftigte der Autoindustrie, die einen Jahreswagen kaufen, den geldwerten Vorteil dieses Erwerbs versteuern. Der Vorteil errechnet sich aus der Differenz von fiktivem Marktpreis und Mitarbeiterpreis. Im fiktiven Marktpreis sind die öffentlichen Händlerrabatte, die allen Käufern zugute kommen, nur zu 50 Prozent berücksichtigt. Der rechnerische Vorteil sei deshalb größer als der tatsächliche, kritisierte der CDU-Politiker Strobl. presseportal.de Rheinische Post

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SPD steht für Steuererhöhungen

Erstellt von ub am 13. Juli 2009

Die SPD belastet den Mittelstand

Herr Wowereit hält sich ungern mit Einzelheiten auf, das ist bekannt. Aber in diesem Fall sollte er einmal das Wahlprogramm seiner Partei durchlesen. Dort wird er es wiederholt schwarz auf weiß finden: Die SPD will Steuererhöhungen. Herr Wowereit lügt sich und seiner Partei in die eigene Tasche, wenn er das Gegenteil behauptet. Hier eine kleine Nachhilfe für ihn:

- Die SPD belastet den Mittelstand: Durch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes wären zehntausende Personengesellschaften, das Rückgrat unseres Mittelstandes, betroffen.

- Die SPD belastet die Riester-Sparer: Durch die Einführung einer Börsenumsatzsteuer würden all die belastet, die zuvor aufgefordert werden, für die Rente Geld zurück zu legen. Diese Börsenumsatzsteuer der SPD ist in Wahrheit auch eine Riester-Renten-Steuer.

- Die SPD greift den Schutz von Ehe und Familie an: Durch die Deckelung des Ehegattensplittings will sich die SPD zum Richter aufspielen, ob eine Ehe schützenswert ist oder nicht. Verlierer wären vor allem verheiratete Paare.

Derartige zusätzliche Belastungen sind Gift für die Konjunktur. Das kann und wird nicht der Weg sein, um Deutschland aus der Krise in eine gute Zukunft zu führen.

Die Union hat einen klaren Kurs: Wir brauchen nachhaltiges Wachstum, um die internationale Wirtschafts- und Finanzkrise zu überwinden. Dazu wollen wir die Haushalte konsolidieren, Innovationen fördern und die Bürger entlasten. Quelle: pressrelations.de
CDU Deutschlands
Klingelhöferstraße 8
10785 Berlin
Tel.: 030 – 220 70 0
Fax: 030 – 220 70 111

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Steuergeldverschwendung

Erstellt von ub am 30. Juni 2009

Der Staat hat kein Einnahmeproblem etwa durch zu niedrige Steuern, sondern ein Ausgabeproblem auch mit zu viel Steuergeldverschwendung“, sagte Westerwelle.

WESTERWELLE: Union muss Steuererhöhungsdebatte beendenFDP-Sprecher ROBERT VON RIMSCHA teilt mit:

 

Berlin. Der FDP-Partei- und -Fraktionsvorsitzende DR. GUIDO WESTERWELLE hat am Freitag die Union aufgefordert, ihre Steuererhöhungsdebatte unverzüglich zu beenden.

Schon die Debatte über Steuererhöhungen verunsichere Investoren und Konsumenten und erschwere den Weg, Deutschland durch Wachstum aus der Krise zu gesunden Staatsfinanzen zu führen. Westerwelle: „Von der Abwrackprämie bis zu den Steuermilliarden, die in der verfehlten Gesundheitspolitik versenkt werden, braucht Deutschland einen Kassensturz mit mehr Ausgabedisziplin. Die Union verunsichert mit dieser Steuererhöhungsdebatte Wirtschaft und Konsumenten. Schwarz-Gelb steht für ein faires Steuersystem und nicht für immer höhere Belastungen der Bürger. Ich appelliere an Angela Merkel, diese Steuererhöhungsdebatte durch ein Machtwort in ihrer eigenen Partei zu beenden.“  fdp.de pressrelations.de

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Sicher in den Sommer – Wissenswertes für eine optimale Kfz-Versicherung

Erstellt von ub am 16. April 2009

 

Viele Fahrzeuge wechseln im Frühjahr die Besitzer.

So mancher Fahrfreudige rüstet sich und seinen potenziellen Erst- oder Zweitwagen für die sonnige Jahreszeit. Doch ganz gleich, ob Saisonwagen hergerichtet werden oder Neuanschaffungen auf dem Plan stehen, versicherungstechnisch gibt es, vor allem in diesem Jahr, einiges zu beachten. Denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich unumgänglich.

Die Typenklassenbemessung, die für die Prämienhöhe eines Fahrzeugs notwendig ist, schließt seitdem Merkmale wie „Nutzeralter”, „Fahrzeugalter bei Erwerb”, „Wohneigentum” und „Nutzkreis” mit ein. Vor 2008 wurden solche Merkmale getrennt von der Typklasse berücksichtigt. Grundsätzlich kann man also davon ausgehen, dass die Versicherungsprämie eines Fahranfängers, der sich nur ein älteres Gebrauchtfahrzeug leisten kann, nicht über eine Garage verfügt und seinen Neuerwerb hin und wieder aus der Hand gibt, eine vergleichsweise hohe Prämie zahlen muss. Im umgekehrten Fall muss beispielsweise ein Fahrzeughalter mit Mitte 60, der sein neues Auto stets in der eigenen Garage parkt und es selten an andere Fahrer verleiht, mit einer niedrigeren Prämie rechnen. Verbraucherschützer äußerten sich bereits im November vergangenen Jahres über mögliche Prämienunterschiede der verschiedenen Versicherungsanbieter. Rund 125 Angebote von 84 Versicherern wurden vor kurzem von Stiftung Warentest verglichen. Grundlage hierfür waren, wie jedes Jahr, die Schadensstatistiken, denen die Typenklassen angeglichen werden. Deutlich wurde dabei vor allem, dass ein möglicher Wechsel und ein Tarifvergleich besonders angezeigt sind, und dass sich ein unabhängiger Vergleich der Angebote immer lohnt.
Vor allem Verbraucher, die den Kauf eines neuen Wagens erwägen, sollten auf diese Typenklassenbestimmungen achten. Doch auch Kfz-Besitzer, die über einen Fahrzeugwechsel nachdenken, haben gerade in diesem Jahr durchaus gute Karten. Denn das Sonderkündigungsrecht greift auch bei Beitragserhöhungen oder bei einem Fahrzeugwechsel. Üblicherweise können Kfz-Versicherungen zum 30. November oder zum 1. Januar des neuen Jahres gekündigt werden.

Hoch aktuell ist auch die neu gestaltete Autosteuer. Weitere Infos finden Sie hier:

www.autosteuer.de/neue-autosteuer-2009

Durch die neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), erhält der Verbraucher lediglich eine siebenstellige Code-Nummer (VB-Nummer), welche das Um- und Anmeldeverfahren beschleunigt.

Da sich die Beiträge einer Kfz-Versicherung aus den Einzelbeträgen der jeweilig gewählten und kombinierten Zusatzleistungen zusammensetzen, sollten die Bausteine, also Haftpflicht-, Kasko- und Insassenunfallversicherung sowie Autoschutzbrief individuell bestimmt und angepasst werden. Auch bei Saisonkennzeichen im Sommer gibt es verschiedene Berechnungsgrundlagen der <a href=”http://kfz-versicherungsvergleich.kfz-auskunft.de.

Einige Versicherer veranschlagen einen Kurzzeittarif, der beispielsweise sechs Monaten des Jahres eine Versicherungsprämie kalkuliert, die wiederum etwa 75 Prozent einer Jahrespolice ausmachen. Andere Versicherer berechnen die tatsächlich genutzten Tage der Saison. Es bleibt also letztlich eine Frage des Vergleichs. Denn die Vielfalt der Angebote verspricht enorme Ersparnisse. tarifchecks.de

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Klimasteuer statt Diesel-Förderungssteuer

Erstellt von ub am 26. Januar 2009

Kfz-Steuer-Streit in der KoalitionVerhalten reagiert der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) auf die Ankündigung der Unions-Bundestagsfraktion, im Koalitionsstreit um die Neuausrichtung der Autosteuer auf die Obergrenze für die Hubraumbesteuerung von 2,5 Litern für Benziner und 3 Litern für Diesel verzichten zu wollen.*Wir begrüßen, dass die klimapolitisch fatale Deckelung beim Hubraum offenbar vom Tisch ist”, kommentiert der VCD-Bundesvorsitzende Michael Gehrmann. *Das reicht jedoch nicht aus. Wenn gleichzeitig der nach Hubraum berechnete Teil der Autosteuer für Diesel generell gesenkt und jedes Gramm CO2 oberhalb der Grenze von 120 Gramm je Kilometer gleich hoch besteuert wird, hat dieses Steuermodell keine hinreichende ökologische Lenkungswirkung zugunsten sparsamer Autos.Außerdem werden mit dem jetzt diskutierten Vorschlag Spritfresser künftig nicht nennenswert mehr Autosteuer bezahlen als heute.” Das debattierte Autosteuer-Modell bevorzuge im Vergleich zur heutigen Steuer Diesel-Pkw und verführe die deutsche Autoindustrie dazu, weiterhin einseitig auf diese Antriebsart zu setzen, was angesichts der Dieselknappheit und der im Verhältnis zu Benzin deutlich gestiegenen Weltmarktpreise für Diesel auch konjunkturpolitisch fragwürdig sei.

Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: *Die Bundesregierungen Schröder und Merkel planen seit elf Jahren, die Autosteuer zu reformieren und am CO2-Ausstoß zu orientieren. Es macht keinen Sinn, wegen der Finanzkrise auf eine ambitionierte Steuergesetzgebung zu verzichten und nun plötzlich im Eiltempo einen halbgaren Kompromiss durchzudrücken. Wirksamer Klimaschutz sieht anders aus: Nur wenn klimaschonende Fahrzeuge gegenüber heute steuerlich deutlich entlastet und Neuwagen mit hohem Verbrauch und hohem CO2-Ausstoß wesentlich stärker besteuert werden, ist ein Anreiz zugunsten sparsamer und klimaschonender Modelle vorhanden.”

Der VCD fordert eine ambitionierte CO2-basierte Klimasteuer für Neuwagen. Dafür hat der ökologisch ausgerichtete Verkehrsclub schon vor der Wirtschafts- und Finanzkrise ein eigenes Autosteuer-Modell entwickelt. So würde beispielsweise der sparsame VW Polo 1.4 TDI BlueMotion mit einen CO2-Ausstoß von 99 g/km zunächst eine Steuerbefreiung von 300 Euro erhalten und anschließend gegenüber heute 83 Euro Steuern pro Jahr sparen (148 € statt jetzt 231 €), während der VW Touareg V10 TDI mit einem CO2-Ausstoß von 315 g/km über 1500 Euro mehr pro Jahr bezahlen müsste (2410 € statt jetzt 772 €). Nach dem aktuellen CDU-Vorschlag steigt die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug, das laut VW-Werbung in der Lage ist, einen Jumbo-Jet zu ziehen, ohne Hubraumdeckelung, aber mit gesenktem Hubraum-Steuersatz, auf 840 Euro, wird also gerade einmal 68 Euro teurer als heute.

Lottsiepen: *Das hat keinerlei Lenkungswirkung. Es ist eine Mogelpackung, wenn eine Reform als Klimasteuer verkauft wird, die extreme Spritfresser um einen Peanuts-Betrag verteuert und effiziente Fahrzeuge kaum entlastet. Spritschlucker müssen – wie auch Angela Merkel forderte, als sie noch als Klimakanzlerin galt, – in jedem Fall deutlich höher besteuert werden als heute. Nur energieeffiziente Fahrzeuge haben in Zukunft eine Chance auf dem Weltmarkt.”

VCD-Modell zur Autosteuer mit Klimaschutzfaktor unter www.vcd.org/kfz-steuer.html

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Autosteuer Reform 2009 – Hubraumbesteuerung

Erstellt von ub am 23. Januar 2009

Steuernachlass für SprifresserAutosteuer-Modell 2009 – Verbrauchsarme Pkw müssen stärker profitieren
Die von der Bundesregierung geplante Reform der Autosteuer ist nach Ansicht des ADAC der Einstieg in ein verbrauchsorientiertes Steuermodell und damit grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings kritisiert der Club die darin vorgesehene ungerechtfertigte Bevorzugung großer und hubraumstarker Autos. „Das vorliegende Modell der Bundesregierung vernachlässigt den Grundgedanken, verbrauchsarme Pkw mit geringen CO2 Emissionen besonders zu belohnen”, so ADAC-Präsident Peter Meyer. „Es macht keinen Sinn, die Halter von Fahrzeugen mit hohem Spritverbrauch zu entlasten. Diese Reform wird sonst dem Umweltschutz nicht die erhofften Impulse geben.”Der ADAC fordert, dass die Regierung umgehend ihre Pläne nachbessert. Die Hubraumbesteuerung kann vollständig entfallen, als Bemessungsgrundlage sollte allein der CO2-Ausstoß dienen. Bereits vor Jahren hat der Club ein derartiges Modell zur Reform der Fahrzeugsteuer vorgelegt. Darin werden erst diejenigen Pkw zur Steuer herangezogen, deren CO2-Ausstoß größer als 100 Gramm je Kilometer ist. Autos mit geringeren Emissionen werden von der Steuer befreit. Das ADAC-Steuermodell ist einfach, logisch und nachvollziehbar.Nach dem ADAC-Modell würde für einen Diesel-Pkw wie den Audi A4 1.9 TDI mit einem Verbrauch von 5,7 Litern nur noch 192 Euro Autosteuer anfallen, und damit 101 Euro weniger als heute. Ein VW-Touareg V10 TDI, der 12,6 Liter verbraucht, müsste künftig 892 Euro und damit 120 Euro mehr bezahlen. Ein Benziner, wie der Fiat Seicento 1.1 8V (Verbrauch sechs Liter) würde mit 60 Euro besteuert, bisher fallen für dieses Fahrzeug 81 Euro an.Nach Ansicht des ADAC ist die Reform der Autosteuer längst überfällig und sollte zum 1. Juli dieses Jahres dringend eingeführt werden. „Leider bedurfte es erst einer massiven Wirtschaftskrise, damit die Politik endlich ihre Lethargie bei diesem für die Autofahrer so wichtigen Thema aufgibt”, so Meyer.auto-medienportal.net

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Abwrackprämie – Umweltprämie von 2.500 Euro

Erstellt von ub am 14. Januar 2009

Umweltprämie für Neuwagen

VDIK begrüßt die Entscheidungen zur Umweltprämie für Neuwagen, zur schnellen Einführung der CO2 Autosteuer und sieht einen starken Anreiz für die automobile Konjunktur in Deutschland

Die ‘Umweltprämie’ von 2.500,- EUR für die Anschaffung eines Neu- oder Jahreswagens bei gleichzeitiger Verschrottung des Altfahrzeugs ist ein wichtiger Schritt, den Austausch alter gegen neue abgas- und CO2-arme Fahrzeuge zu beleben und damit Arbeitsplätze in der gesamten Automobilindustrie zu sichern.

VDIK-Präsident Volker Lange: “Der VDIK hat mit seiner Initiative ‘Pro saubere Luft’ seit 2006 immer wieder gefordert, den Austausch alt gegen neue Fahrzeuge zu fördern und eine CO2 bezogene Autosteuer einzuführen. Ich begrüße, dass sich die Bundesregierung nun endlich entschlossen hat, die ins Stocken geratene Kfz-Bestandserneuerung mit der Einführung einer Abwrackprämie zu unterstützen. Wichtig ist, dass diese Umweltprämie ab sofort gilt, weil damit deutliche Kaufimpulse gegeben und Kaufentscheidungen nicht weiter hinausgezögert werden. Ich begrüße ebenfalls die Entscheidung, die Autosteuer auf den CO2-Bezug zum 01. Juli 2009 umzustellen. Jetzt muss im Gesetzgebungsverfahren schnellstens die detaillierte Ausgestaltung der Steuer festgelegt und in einfacher, verständlicher Form dem Bürger vermittelt werden.”

Die zusätzliche Erhöhung der staatlichen Infrastrukturinvestitionen von 17 Milliarden Euro stellt ebenfalls einen starken Konjunkturimpuls dar. Die Investitionen in die Straßenverkehrsinfrastruktur sind angesichts der Bedeutung für eine leistungsfähige Wirtschaft positiv zu bewerten. Es ist notwendig, Erhaltungsinvestitionen zu verstärken, Neu- und Ausbauprojekte zu beschleunigen, zusätzliche Neu- und Ausbaumaßnahmen zu beginnen und Brücken zu sanieren. auto-medienportal.net

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Zur geplanten Umstellung der Autosteuer

Erstellt von ub am 14. Dezember 2008

VCD fordert progressive CO2 Steuer

Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, die Autosteuer für Pkw nun doch so schnell wie möglich auf CO2-Basis umzustellen. Allerdings müssten durch die neue Steuer Spritfresser deutlich höher belastet werden als verbrauchsarme Pkw. Nur so werde die Autosteuer die für den Klimaschutz dringend notwendige Lenkungswirkung entfalten. Zudem sollte sich eine mögliche mehrjährige Kfz Steuerbefreiung am 3-Liter-Auto orientieren, was einem CO2-Ausstoß von 80 Gramm entspricht. Nach heutigen Medienberichten soll das Bundesfinanzministerium in den nächsten Wochen ein Konzept für eine CO2-basierte Autosteuer erarbeiten. Das Ministerium plant, jedes Gramm CO2 gleich hoch zu besteuern und den Grenzwert für eine Steuerbefreiung auf 100 Gramm CO2 festzulegen.

Michael Gehrmann, VCD-Bundesvorsitzender: *Einen höheren Anreiz zum Kauf umweltschonender Autos liefert eine CO2-basierte Autosteuer nur dann, wenn Energieeffizienz belohnt und Pkw mit hohem Verbrauch mit hohen Kosten belegt werden. Das heißt je mehr CO2 ein Fahrzeug emittiert, desto stärker muss stufenweise die Steuer pro Gramm des Treibhausgases angehoben werden. Wer sich heute noch für einen Spritfresser entscheidet, soll wissen, dass er künftig nicht nur an der Tankstelle sondern auch bei der jährlichen Steuer kräftig draufzahlen wird.”

Der VCD hat ein eigenes Autosteuer Modell entwickelt. Danach werden minimal 40 Cent pro Gramm bei einem CO2-Ausstoß von bis zu 120 Gramm pro Kilometer und maximal 16 Euro ab 251 Gramm CO2 pro Kilometer erhoben. So würde die geländegängige Luxuslimousine VW Touareg V 10 TDI mit einem Verbrauch von 12,8 Litern Diesel auf 100 Kilometern und einem CO2-Ausstoß von 315 Gramm pro Kilometer 2410 Euro statt wie bisher nur 772 Euro pro Jahr kosten. Für den zurzeit sparsamsten Benziner, den Toyota Prius mit Hybridmotor, fielen jährlich dagegen nur 41 Euro an. Weil das VCD-Modell zukunftsfeindliche Spritschlucker steuerlich erheblich belastet, soll es nicht rückwirkend auf Altfahrzeuge angewendet werden, die unter anderen steuerlichen Rahmenbedingungen angeschafft wurden.

Heiko Balsmeyer, VCD-Verkehrsreferent: *Wichtig bei der neuen KFZ-Steuer ist, dass Dieselfahrzeuge nur dann einen Steuernachlass erhalten, wenn sie einen geschlossenem Rußpartikelfilter haben. Nur dieser filtert die Rußpartikel fast vollständig aus den Abgasen. Diese Technik ist heute schon Standard.”

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Steuerratgeber

Erstellt von ub am 9. Dezember 2008

Unser Steuerratgeber bietet Ihnen viele nützliche Tipps und

Informationen rund ums Thema Steuer

 

Zweitwohnungssteuer für Campingwagen

 Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auch für Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt sind, ist rechtlich zu lässig. jlp/Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 9 LB 5/07

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Pkw-Steuerklasse nicht nur nach Euronorm

 Die Angabe der Euronorm in einem Pkw-Verkaufsprospekt bedeutet weder eine Zusicherung noch eine Festlegung, dass das Fahrzeug in eine bestimmte Steuerklasse eingeordnet wird, sondern sagt lediglich aus, dass das Fahrzeug die Grenzwerte einer bestimmten Schadstoffklasse einhält. Dabei erfolgt die Einstufung in die Emissionsklassen nach der Schlüsselnummer, die auch in den Fahrzeugpapieren ebenso wie im Verkaufsprospekt ausgewiesen ist. Die Schadstoffklasse ist daher nur ein Kriterium für die steuerliche Einordnung, deren Bemessung von weiteren Kriterien abhängig ist. Eine Verkehrssitte, dass von der Schadstoffklasse zwingend auf die steuerliche Eingruppierung geschlossen werden kann, existiert nicht. Landgericht Heilbronn, Az.: 2 O 210/06 Sch-jlp

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Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer

Die Forderung einer Kfz-Zulassungsbehörde, vor der Kfz-Zulassung eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer zu erteilen, ist rechtmäßig und hat seine Rechtsgrundlage im Kraftfahrzeugsteuergesetz. Eine solche Forderung ist auch rechtmäßig, wenn der Antragsteller über ein eigenes Girokonto bei einer Bank verfügt. Zudem wird durch eine solche Auflage nur geringfügig in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung eingegriffen. Eine Verhältnismäßigkeit ist gegeben. Steuerrückstände lassen sich so effektiver vermeiden. Verwaltungsgericht Trier, Az.: 2 K 226/05, jlp

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Steuerrechtliche Zuordnung

Die Frage, ob ein Kraftfahrzeug steuerrechtlich als Lkw eingeordnet wird oder als Pkw, wird nicht durch die straßenverkehrszulassungsrechtliche Zuordnung entschieden, sondern wird von dem dafür zuständigen Finanzamt nach steuerrechtlichen Kriterien beurteilt. Im vorliegenden Fall begehrte der Halter eines Diesel-Pkw der Marke Golf I die Umschreibung seines Pkw zu einem Lkw, um so die Minderung seiner Kraftfahrzeugsteuer zu erreichen. Er beantragte, dass sein Kraftfahrzeug nicht als Pkw nach dem Hubraum, sondern als “anderes Fahrzeug” (wie z.B. Lkw) nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert werden sollte. Die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes hat hierzu bereits erklärt, dass die straßenverkehrsrechtliche Einstufung eines Kraftfahrzeuges steuerrechtlich nicht bindend ist. Deswegen hätte der Pkw-Halter mit seinem zuständigen Finanzamt abklären müssen, ob sein Kraftfahrzeug steuerrechtlich als Lkw anerkannt wird oder nicht. jlp,Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 6 B 224/04

Alle Angaben ohne Gewähr

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