Sie sind hier:   Startseite / Benzinfahrzeuge

Autosteuer Berechnung für Benzinfahrzeuge

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Ihren Benziner?

Die Höhe der Autosteuer für einen Benziner richtet sich nach dem CO2-Wert (steuerfrei bis 95 g/km) und der Größe des Hubraums ( je angefangene 100 ccm 2 Euro).

Hinweis zur Autosteuer-Berechnung: Der CO2-Steueranteil wird bei Neuzulassungen gestaffelt.

 

Steuerberechnung für Fahrzeuge, die ab 01. Januar 2021 neu zugelassen wurden:

Neuer Steuertarif für Benziner: Die neue Kfz Steuer ist gültig für Neuzulassungen ab dem 01.01.2021. Bei der Steuerberechnung kommt eine gestaffelte CO2-Zulage in 20 g Schritten ab einem Emissionswert von 95 g CO2/km hinzu.  

Die Neuregelung gilt nicht für Autos, die am 31.12.2020 bereits zugelassen sind.

 

Steuerberechnung für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 neu zugelassen wurden:

Seit dem 01.01.2014 gibt es bei der Autosteuer für Neuwagen einen niedrigeren Schadstoffgrenzwert von 95 Gramm pro Kilometer (davor 110 bzw. 120 g/km).  Somit fallen zusätzlich zum Kfz Steuer Sockelbetrag (ergibt sich aus Hubraum und Kraftstoffart) 2 Euro für jedes Gramm oberhalb der 95 Gramm-Schwelle an. Die Schadstoffklassen lassen sich anhand des  Typschlüssels Ihres Fahrzeugs ermitteln.

Beispiel – 100 ccm Kfz-Steuer kosten für Ihren Benziner:

Sockelbetrag von 2,00 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum. Hinzu kommt der C02-abhängige Steuerbetrag. Den CO2 in g/km kombinierten Wert finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V7.

Der Hubraum eines Fahrzeugs gibt an, wie groß das Hubvolumen des Motors ist. Anhand der  Schadstoffklasse ist ermittelbar, welche Steuerlast für ein Fahrzeug anfällt. Die zur Schadstoffklasse gehörende Schlüsselnummer finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld 14.1.

 

Nachfolgend finden Sie die Kfz Steuer Tabelle für Benzinfahrzeuge

Schadstoffklasse Schlüssel­nummer in den Fahrzeugpapieren Geltungs­dauer Steuersatz je angefangene
100 cm³
Euro 6 36N0 bis 36Y0
Euro 5 35A0 bis 35M0 Ottomotor (Benziner): 6,75 Euro
Euro 4 30-33, 36-48, 53-70, 72-75 bis 31. Dezember 2003
ab 01. Januar 2004
5,11 Euro
6,75 Euro

 

Emissionsgruppe (= Oberbegriff aller Schadstoffeinstufungen für Kfz) Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren Geltungsdauer Steuersatz je angefangene
100 cm³
Euro 3, Euro 4, 3 Liter Auto 30-33, 36-48, 53-70, 72-75, bis 31.12.2003
ab 01.01.2004
5,11 Euro
6,75 Euro
Euro 2 25, 26, 27, 35,
49, 50, 51, 52, 71
bis 31.12.2003
ab 01.01.2004
6,14 Euro
7,36 Euro
Euro 1 und
vergleichbare
01, 02, 03 123, 043,
093, 11-14, 16, 18,
21, 22, 28, 29, 34, 77,
bis 31.12.2004
ab 01.01.2005
10,84 Euro
15,13 Euro
Andere, nicht schadstoffarme Autos, die bei
Ozonalarm fahren dürfen
103, 153, 17,
19, 20, 23, 24,
bis 31.12.2004
ab 01.01.2005
15,13 Euro
21,07 Euro
Andere, nicht schadstoffarme Autos, die bei
Ozonalarm nicht fahren dürfen
03, 04, 054, 09, bis 31.12.2004
ab 01.01.2005
21,07 Euro
25,36 Euro
Übrige 00, 05, 06, 07,
08, 10, 15, 88,
25,36 Euro

1. Bei einem Hubraum von mehr als 2000 cm³ gilt diese Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern sie vor dem 26.Juli 1995 zugewiesen wurde.

2. Bei einem Hubraum von 1400 bis 2000 cm³ muss zusätzlich durch eine Hersteller-Bescheinigung nachgewiesen werden, dass ein der im Anhang zu § 40c Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nr. 2.2.1 (Anlage XXIII STVZO), Nr. 2.2.2 (Anhang III A Richtlinie 70/220/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfüllt ist.

3. Fahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemisch-Aufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein  unter Ziffer 5  Antriebsart:  Otto/GKAT und die Schlüsselnummer 51 eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig.

4. Gilt nur für Kraftfahrzeuge, die vor dem 01. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 01. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm Stufe A anerkannt wurden.

 

 

• gelesen 60.626 views




Eine Antwort zu “Benzinfahrzeuge”

  1. ub sagt:

    Ab 2021 wird die Emissionsklasse Euro 6d für alle Neuwagen und ab 2020 für neue Typzulassungen Pflicht.

    Autosteuer-Team

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert