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Neue Autosteuer 2009

Die neue Autosteuer ab 01. Juli 2009 
Gemäß Neuregelung der Bundesregierung wird die Kfz Steuer nicht mehr nur nach dem Hubraum, sondern vor allem nach dem CO2-Ausstoß des Fahrzeuges berechnet.

Wichtiger Hinweis: Diese Neuregelung der Autosteuer ist für alle ab dem 01. Juli 2009 neu zugelassenen Fahrzeuge wirksam.

Das Bundeskabinett hat endlich nach langer Diskussion die Reform der neuen Autosteuer verkündet. Als Teil des Konjunkturpaketes II ist seit 01. Juli 2009 die neue Autosteuer in Kraft getreten.

 

Die neue Kfz Steuer besteht aus zwei Komponenten:

1. Besteuerung nach Hubraum und einer zuzüglichen Besteuerung nach Kohlendioxid-Emission (Co2):

Sockelbetrag für Hubraum:

    Benzinfahrzeuge:    2,00 € pro angefangene 100cm3

    Dieselfahrzeuge:     9,50 € pro angefangene 100cm3

2. zuzügliche Besteuerung nach Kohlendioxid-Emission:

    bis 120g/km CO2 steuerfrei (ab 2012: bis 110g/km), jedes 

    weitere g/km CO2:   2,00 €

Pkw mit Erstzulassung bis zum 04. November 2008 werden bis 2012 wie bisher besteuert.

  • Ab 2013 sollen diese Fahrzeuge in die Neuregelung einbezogen werden.
  • Bei Fahrzeugen, die zwischen dem 05. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden / werden, wird später die für den Fahrzeughalter günstigere Autosteuer angesetzt.  
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    Hier erfahren Sie mit Hilfe unseres Kfz Steuerrechners schnell und unkompliziert Ihre neue Autosteuer

    für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.Juli 2009.

    Beachten Sie bitte, dass unsere Berechnung nur dann gilt, wenn Sie nicht durch den Kauf eines entsprechenden Neufahrzeuges von der Kfz Steuer für ein oder zwei Jahre befreit werden.



    Kfz-Steuer

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    steuerberaten.de

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