Neue Autosteuer
Die neue Autosteuer seit 01. Juli 2009
Gemäß Neuregelung der Bundesregierung wurde die Kfz Steuer nicht mehr nur nach dem Hubraum, sondern vor allem nach dem CO2-Ausstoß des Fahrzeuges berechnet.
Wichtiger Hinweis: Diese Neuregelung der Autosteuer ist für alle ab dem 01. Juli 2009 neu zugelassenen Fahrzeuge wirksam.
Das Bundeskabinett hat endlich nach langer Diskussion die Reform der neuen Autosteuer verkündet. Als Teil des Konjunkturpaketes II ist seit 01. Juli 2009 die neue Autosteuer in Kraft getreten.
Die neue Kfz Steuer besteht aus zwei Komponenten:
1. Besteuerung nach Hubraum und einer zuzüglichen Besteuerung nach Kohlendioxid-Emission (Co2):
Sockelbetrag für Hubraum:
Benzinfahrzeuge: 2,00 € pro angefangene 100cm3
Dieselfahrzeuge: 9,50 € pro angefangene 100cm3
2. zuzügliche Besteuerung nach Kohlendioxid-Emission:
bis 120g/km CO2 steuerfrei – seit 01. Januar 2012 bis 110g/km,
jedes weitere g/km CO2: 2,00 €, maximal 20,00 Euro pro Fahrzeug.
Pkw mit Erstzulassung bis zum 04. November 2008 werden bis 2012 wie bisher besteuert.
- Ab 2013 sollen diese Fahrzeuge in die Neuregelung einbezogen werden.
- Bei Fahrzeugen, die zwischen dem 05. November 2008 und dem 30. Juni 2009 erstmals zugelassen wurden, wurde für den Fahrzeughalter die günstigere Autosteuer angesetzt.
Hier erfahren Sie mit Hilfe unseres Kfz Steuerrechners schnell und unkompliziert Ihre neue Autosteuer
für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 01.Juli 2009:
Beachten Sie bitte, dass unsere Berechnung nur dann gilt, wenn Sie nicht durch den Kauf eines entsprechenden Neufahrzeuges von der Kfz Steuer für ein oder zwei Jahre befreit werden / wurden.
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