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Autosteuer für Dieselfahrzeuge

Autosteuer – jetzt für Dieselfahrzeuge günstiger:

Seit 01. April 2011 wurde der jährliche Zuschlag zur Regelbesteuerung von

1,20 Euro pro angefangene 100 cm3

für Diesel-PKW ohne ausreichenden Rußpartikelfilter gestrichen.

Desweiteren gibt es eine einmalige Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. 

Wichtig:

Diese Begünstigung beschränkt sich auf Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden / werden.

Die einmalige und befristete Kfz Steuerbefreiung in Höhe vo 150 Euro wird pro Fahrzeug gewährt. 

Alle Angaben ohne Gewähr

2 Kommentare zu “ Autosteuer für Dieselfahrzeuge ”

  1. Edeltraud Studer sagt:

    Ich vermisse die Angaben für die KFZ-Steuer bei Wohnmobilen.
    Gibt es da nicht auch Neuerungen?

  2. ub sagt:

    Es liegt noch nichts Konkorreteres vor.
    Auszüge: Stellungnahme und Entwurf der Bundesregierung v. 10.2.2006:
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/033/1603314.pdf
    http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Kraftfahrzeugsteuer/001.html?__nnn=true
    “………Für Wohnmobile s o l l eine kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als Pkw
    eingreifen, die schrittweise bis zum Jahr 2011 erreicht wird. Der besonderen Zweckbestimmung von Wohnmobilen wird ab 2011 mit einem dauerhaften Abschlag von 20 v. H. Rechnung getragen…….”

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