Oldtimer
Autosteuer für Oldtimer – Oldtimerkennzeichen
Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer ist in der Straßenverkehrszulassungs-Verordnung (StVZO) geregelt.
Die jährliche Autosteuer für Oldtimer beträgt pauschal
46,02 Euro für Krafträder und
191,73 Euro für alle übrigen Kraftfahrzeuge.
Auf Antrag wird für ein Fahrzeug ein amtliches Oldtimerkennzeichen zugeteilt.
Voraussetzungen hierfür sind:
Mindestalter von 30 Jahren
weitestgehend dem Originalzustand entsprechend
eine Eingangsuntersuchung
zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
Identischer Steuersatz für das rote Oldtimerkennzeichen -07-
Mindestalter 30 Jahre, vorrangige Benutzung des Oldtimers für die Teilnahme an historischen Veranstaltungen
Alle Angaben ohne Gewähr
Bildquelle: aboutpixel.de

