Oldtimer
Autosteuer für Oldtimer – Oldtimerkennzeichen
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Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer ist in der Straßenverkehrszulassungs-Verordnung (StVZO) geregelt.
 Die jährliche Autosteuer für Oldtimer beträgt pauschal
                                  46,02 Euro  für Krafträder undÂ
                                 191,73 Euro  für alle übrigen Kraftfahrzeuge.
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Auf Antrag wird für ein Fahrzeug ein amtliches Oldtimerkennzeichen zugeteilt.
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Voraussetzungen hierfür sind:
        Mindestalter von 30 Jahren
         weitestgehend dem Originalzustand entsprechend
        eine Eingangsuntersuchung
        zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
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Identischer SteuerÂsatz für das rote Oldtimerkennzeichen   -07-
Mindestalter 30 Jahre, vorrangige Benutzung des Oldtimers für die TeilÂnahme an historischen Veranstaltungen
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