Logo Autosteuer.de
  • Abonnieren



Oldtimer

Autosteuer für Oldtimer – Oldtimerkennzeichen

 

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs als Oldtimer ist in der Straßenverkehrszulassungs-Verordnung (StVZO) geregelt.

 Die jährliche Autosteuer für Oldtimer beträgt pauschal
                                   46,02 Euro   für Krafträder und 
                                 191,73 Euro   für alle übrigen Kraftfahrzeuge.

 

                                                                                             

Auf Antrag wird für ein Fahrzeug ein amtliches Oldtimerkennzeichen zugeteilt.

 

Voraussetzungen hierfür sind:

         Mindestalter von 30 Jahren

         weitestgehend dem Originalzustand entsprechend

         eine Eingangsuntersuchung

         zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

 

Identischer Steuer­satz für das rote Oldtimerkennzeichen    -07-

Mindestalter 30 Jahre, vorrangige Benutzung des Oldtimers für die Teil­nahme an historischen Veranstaltungen

 

 

Alle Angaben ohne Gewähr

Bildquelle: aboutpixel.de

Kommentar schreiben

XHTML: Sie können diese Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

 
Autosteuer.de is powered by WordPress | Design von Andreas Viklund | Portiert von Ainslie Johnson | Deutsche Übersetzung von Tim Zylinski