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Autofahrer Tipp – Vorsicht vor Restalkohol am Autosteuer

Restalkohol wird nach ausschweifenden Feiern wie zu Silvester oftmals unterschätzt. Dr. Don DeVol, Verkehrspsychologe beim TÜV Thüringen rät Autofahrern, die am nächsten Morgen mit dem Fahrzeug unterwegs sein wollen, bei aller Feierlaune ihren Alkoholkonsum zu bedenken. Der Alkoholabbau dauert wesentlich länger als der Aufbau. „Ein gesunder, durchschnittlich schwerer Mann baut pro Stunde ca. 

0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Bei Frauen liegt der Alkoholabbau etwas unter diesem Wert“, erläutert Dr. DeVol. „Das bedeutet, dass nach einer lang ausgedehnten Party durchaus am nächsten Morgen auch nach acht Stunden Schlaf immer noch eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegen und der Blutalkoholspiegel über der 0,5-Promillegrenze liegen kann“, warnt der Arzt. Die Fahrerlaubnis wäre dann für drei Monate weg. Bei einer auffälligen Fahrweise beziehungsweise der Beteiligung an einem Unfall würden bereits 0,3 Promille Blutalkohol für Fahrverbot, Punkte sowie Geldstrafe ausreichen.

Laut Bußgeldkatalog drohen ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille ein Fahrverbot bis zu drei Monaten und 500 Euro Bußgeld für Ersttäter. Bei einer Vorstrafe werden 1000 Euro, bei Wiederholungstätern 1500 Euro fällig. Außerdem wandern vier Punkte aufs Flensburger Punktekonto. Ist ein Fahrer mit einem Alkoholpegel von über 1,1 Promille im Blut unterwegs, drohen verschärfte Strafen mit bis zu sieben Punkten im Verkehrszentralregister, der Entzug der Fahrerlaubnis und ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro oder Freiheitsentzug für bis zu fünf Jahre. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt auch in der Neujahrsnacht die strikte Einhaltung der Null-Promillegrenze. ampnet/nic

 


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