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Infos und Tipps von A wie Autosteuer bis Z wie Zweitwohnungssteuer

Nachfolgend finden Sie Informationen rund um das Thema Kraftfahrzeugsteuer und Kfz-Steuerbegünstigungen sowie Gerichtsurteile.

 

Wissenswertes zur Kraftfahrzeugsteuer:

Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer, die alle Halter von Kraftfahrzeugen jährlich zahlen müssen.

Schwerbehinderte Personen sind von der Autosteuer befreit oder erhalten eine Steuerermäßigung um 50 Prozent (Paragraf 3a KraftStG).

Pkw mit einem CO2-Wert bis 95 g/km, die vom 12.06.2020 bis zum 31.12.2024 erstmals zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2025 mit 30 Euro pro Jahr begünstigt.

 

Elektrofahrzeuge – Steuerbefreiung bis längstens 31. Dezember 2030:

Elektromobile werden von der Kfz Steuer befreit. Voraussetzung: Sie sind reine E-Autos. Der Finanzausschuss des Bundestages stimmte mit Mehrheit für den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Elektrofahrzeuge sind 10 Jahre von der Kfz Steuer befreit. Für jedes Fahrzeug wird die Steuerbefreiung nur einmal gewährt. Sollte die Befreiung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen sein, wird sie dem neuen Fahrzeughalter für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.

Die Steuerbefreiung wird ab dem Tag der Erstzulassung gewährt für reine E-Fahrzeuge:

  • mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 für 10 Jahre,
  • mit Erstzulassung bis 17. Mai 2011 für 5 Jahre.

Hinweis: Mit dem Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung von E-Mobilität im Straßenverkehr wurde das Kraftfahrzeugsteuergesetz  erweitert.

 

Gerichtsurteile

Nachfolgend finden Sie einige Gerichtsurteile zu den Themen Kraftfahrzeugsteuer, Steuer allgemein und Autokauf:

 

Zweitwohnungssteuer für Campingwagen

Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auch für Wohnmobile, Mobilheime sowie Wohnwagen, die auf einem eigenen oder fremden Grundstück für den persönlichen Lebensbedarf für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt sind, ist rechtlich zulässig. Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, Az.: 9 LB 5/07.  ub

 

Herstellerangaben beim Neuwagenkauf

Hat ein Neufahrzeug im Verbrauch über zehn Prozent mehr an Kraftstoff, als vom Fahrzeughersteller ausgewiesen, muss der Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises das Fahrzeug zurücknehmen. Denn dadurch sei der eigentliche Fahrzeugwert tatsächlich viel niedriger und der gelieferte PKW müsse als mangelhaft eingestuft werden. Urteil das Landgerichts München, Az. 4 O 6504/07. Deutsche Anwaltshotline
 

Ersatz für Nutzungsausfall

Einem Unfallopfer, das einen Zweitwagen besitzt, steht für den Nutzungsausfall während der Reparatur seines beschädigten Autos keine Entschädigung zu. Obwohl die Ausfalltage eines Fahrzeugs normalerweise dem hundert Prozent haftenden Unfallverursacher in Rechnung zu stellen wären. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az. I-1 U 50/11). Deutsche Anwaltshotline

 

Erschlichene Landesblindenhilfe – Aktiver Autofahrer holt sich einen Blinden-Parkausweis

Wenn es dem Esel zu wohl ist, geht er auf Eis tanzen: Nach Abholung der für sich beantragten „Blinden“-Parkberechtigung stieg ein Mann in sein vor der Behörde parkendes Auto und brauste damit davon – zum Erstaunen der ihn dabei beobachtenden und ihren eigen Augen nicht mehr trauen wollenden Sachbearbeiterin. Was das Verwaltungsgericht Stuttgart veranlasste, den Hochstapler zur Rückgabe seines Spezial-Parkausweises und zur Rückzahlung der ihm gewährten monatlichen Landesblindenhilfe in einer Gesamthöhe von 2.045,15 Euro zu verurteilen (Az. 12 K 1614/09). Deutsche Anwaltshotline

 

Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Wünscht die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, vor der Kfz-Zulassung eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, ist rechtmäßig und hat seine Rechtsgrundlage im Kraftfahrzeugsteuergesetz. Eine Verhältnismäßigkeit ist gegeben und Steuerrückstände können damit effektiver vermieden werden.  Verwaltungsgericht Trier, Az.: 2 K 226/05. ub

 

Dauerkennzeichen: Rotes Kennzeichen wieder entzogen

Richter: Nachträglich erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Autohändlers. Tauchen im Nachhinein ernsthafte Zweifel am Verhalten eines Autohändlers auf, kann die bereits erfolgte behördliche Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens widerrufen werden. Nach der geltenden Zulassungsverordnung dürfen im Besitz roter Nummernschilder und der dazu gehörenden besonderen Fahrzeugscheinhefte nur zuverlässige Personen sein. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz betont (Az. 3 K 56/12.MZ). Deutsche Anwaltshotline

 

 

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3 Antworten zu “Autosteuer – Tipps, Infos, Gerichtsurteile”

  1. Johann Wieland sagt:

    Wohin, muß ich mich wegen Kfz.Steuer Befreiung wenden?Halter des Fahrzeugs hat 100%
    Schwerbehinderung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Johann Wieland

  2. Auf diesen Stress habe ich gar keine Lust. Deswegen werde ich mir doch kein Auto zulegen. Ich kann ja einfach zu einer autovermietung gehen, wenn ich spontan mal eines brauche.

  3. Unbedingt möchte ich ein neues Auto kaufen. In diesem Blog war gut zu wissen, dass Elektromobile von der Kfz Steuer befreit werden. Weitere Informationen werde ich mir von einer Automobilbranche einholen.

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