Autosteuer Berechnung für Benzinfahrzeuge
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Ihren Benziner?
Die Höhe der Autosteuer für einen Benziner richtet sich nach dem CO2-Wert (steuerfrei bis 95 g/km) und der Größe des Hubraums ( je angefangene 100 ccm 2 Euro).
Hinweis zur Autosteuer-Berechnung: Der CO2-Steueranteil wird bei Neuzulassungen gestaffelt.
Steuerberechnung für Fahrzeuge, die ab 01. Januar 2021 neu zugelassen wurden:
Neuer Steuertarif für Benziner: Die neue Kfz Steuer ist gültig für Neuzulassungen ab dem 01.01.2021. Bei der Steuerberechnung kommt eine gestaffelte CO2-Zulage in 20 g Schritten ab einem Emissionswert von 95 g CO2/km hinzu.
Die Neuregelung gilt nicht für Autos, die am 31.12.2020 bereits zugelassen sind.
Steuerberechnung für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 neu zugelassen wurden:
Seit dem 01.01.2014 gibt es bei der Autosteuer für Neuwagen einen niedrigeren Schadstoffgrenzwert von 95 Gramm pro Kilometer (davor 110 bzw. 120 g/km). Somit fallen zusätzlich zum Kfz Steuer Sockelbetrag (ergibt sich aus Hubraum und Kraftstoffart) 2 Euro für jedes Gramm oberhalb der 95 Gramm-Schwelle an. Die Schadstoffklassen lassen sich anhand des Typschlüssels Ihres Fahrzeugs ermitteln.
Beispiel – 100 ccm Kfz-Steuer kosten für Ihren Benziner:
Sockelbetrag von 2,00 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum. Hinzu kommt der C02-abhängige Steuerbetrag. Den CO2 in g/km kombinierten Wert finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V7.
Der Hubraum eines Fahrzeugs gibt an, wie groß das Hubvolumen des Motors ist. Anhand der Schadstoffklasse ist ermittelbar, welche Steuerlast für ein Fahrzeug anfällt. Die zur Schadstoffklasse gehörende Schlüsselnummer finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld 14.1.
Nachfolgend finden Sie die Kfz Steuer Tabelle für Benzinfahrzeuge:
Schadstoffklasse | Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren | Geltungsdauer | Steuersatz je angefangene 100 cm³ |
Euro 6 | 36N0 bis 36Y0 | ||
Euro 5 | 35A0 bis 35M0 | Ottomotor (Benziner): 6,75 Euro | |
Euro 4 | 30-33, 36-48, 53-70, 72-75 | bis 31. Dezember 2003 ab 01. Januar 2004 |
5,11 Euro 6,75 Euro |
Emissionsgruppe (= Oberbegriff aller Schadstoffeinstufungen für Kfz) | Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren | Geltungsdauer | Steuersatz je angefangene 100 cm³ |
Euro 3, Euro 4, 3 Liter Auto | 30-33, 36-48, 53-70, 72-75, | bis 31.12.2003 ab 01.01.2004 |
5,11 Euro 6,75 Euro |
Euro 2 | 25, 26, 27, 35, 49, 50, 51, 52, 71 |
bis 31.12.2003 ab 01.01.2004 |
6,14 Euro 7,36 Euro |
Euro 1 und vergleichbare |
01, 02, 03 123, 043, 093, 11-14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 77, |
bis 31.12.2004 ab 01.01.2005 |
10,84 Euro 15,13 Euro |
Andere, nicht schadstoffarme Autos, die bei Ozonalarm fahren dürfen |
103, 153, 17, 19, 20, 23, 24, |
bis 31.12.2004 ab 01.01.2005 |
15,13 Euro 21,07 Euro |
Andere, nicht schadstoffarme Autos, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen |
03, 04, 054, 09, | bis 31.12.2004 ab 01.01.2005 |
21,07 Euro 25,36 Euro |
Übrige | 00, 05, 06, 07, 08, 10, 15, 88, |
25,36 Euro |
1. Bei einem Hubraum von mehr als 2000 cm³ gilt diese Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern sie vor dem 26.Juli 1995 zugewiesen wurde.
2. Bei einem Hubraum von 1400 bis 2000 cm³ muss zusätzlich durch eine Hersteller-Bescheinigung nachgewiesen werden, dass ein der im Anhang zu § 40c Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nr. 2.2.1 (Anlage XXIII STVZO), Nr. 2.2.2 (Anhang III A Richtlinie 70/220/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfüllt ist.
3. Fahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemisch-Aufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein unter Ziffer 5 Antriebsart: Otto/GKAT und die Schlüsselnummer 51 eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig.
4. Gilt nur für Kraftfahrzeuge, die vor dem 01. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 01. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm Stufe A anerkannt wurden.
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Ab 2021 wird die Emissionsklasse Euro 6d für alle Neuwagen und ab 2020 für neue Typzulassungen Pflicht.
Autosteuer-Team