Fahrzeugsteuer 2024 – Wissenswertes zur Kfz-Steuerberechnung
Die Fahrzeugsteuer wird nicht nur nach dem Hubraum, sondern vor allem nach dem CO2-Ausstoß des Kfz berechnet.
Seit 01. Januar 2021 gilt für erstmals zugelassene Pkw mit Verbrennungsmotoren ein neuer Steuertarif.
Seit Januar 2021 gilt laut dem Siebten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (7. KraftStÄndG) je höher die CO2-Komponente, desto höher der Steuersatz. Insgesamt gibt es sechs Stufen, der Steuersatz reicht von 2 bis 4 Euro pro ausgestoßenem Gramm CO2/ km (mehr als 95 bis 195 Gramm pro Kilometer).
Für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2020 neu zugelassen wurden, bleibt die Berechnung wie gehabt.
Fahrzeugsteuer-Berechnung für Pkw mit Erstzulassung bis 31.12.2020 und Erstzulassung ab 01.01.2021:
Wie teuer ist die Kfz-Steuer?
Für die Kfz-Steuerberechnung sind Fahrzeugart, Antrieb, Hubraum und CO2-Ausstoß ausschlaggebend. Die Autosteuer wird vor allem nach dem CO2-Ausstoß des Fahrzeuges berechnet. Die CO2-Grenze liegt bei 95 g/km (Teil des Konjunkturpaketes II).
Die Fahrzeugsteuer besteht aus zwei Komponenten, und zwar einer Besteuerung nach Hubraum und einer zuzüglichen Besteuerung nach Kohlendioxid-Emission (CO2):
1. Sockelbetrag für Hubraum:
Benzinfahrzeuge: 2,00 € pro angefangene 100 ccm
Dieselfahrzeuge: 9,50 € pro angefangene 100 ccm
2. Zuzügliche Besteuerung nach Kohlendioxid-Emission:
– bis 31. Dezember 2011 steuerfrei bis 120g/km CO2
– seit 01. Januar 2012 bis 110g/km CO2
– seit 01. Januar 2014 bis 95g/km CO2
Für Fahrzeuge, die ab 01. Januar 2021 neu zugelassen wurden, wird eine gestaffelte CO2-Zulage ( = 6 Stufen, 1. Stufe über 95 g/km bis zur 6. Stufe über 195 g/km) in Rechnung gestellt.
CO2-Werte: Wie wird die Kfz Steuer berechnet?
Nachfolgend finden Sie die Übersicht der anfallenden Kosten für den CO2-Ausstoß bei Erstzulassung vom 01.01.2024 bis 31.12.2020 und bei Erstzulassung ab 01.01.2021:
CO2 -Ausstoß: Erstzulassung 2014 – 2020: Erstzulassung ab 2021:
bis 95 g/km 0,00 Euro 0,00 Euro
über 95 – 115 g/km 2,00 Euro 2,00 Euro
über 115 – 135 g/km 2,00 Euro 2,20 Euro
über 135 – 155 g/km 2,00 Euro 2,50 Euro
über 155 – 175 g/km 2,00 Euro 2,90 Euro
über 175 – 195 g/km 2,00 Euro 3,40 Euro
über 195 g/km 2,00 Euro 4,00 Euro
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Der Steuerrechner gilt für Fahrzeuge (PKW, E-Autos, Anhänger, Oldtimer, Nutzfahrzeuge, Reisemobile oder Leichtfahrzeuge) mit einer Erstzulassung:
- bis zum 04. November 2008
- vom 05. November 2008 bis 30. Juni 2009
- vom 01. Juli 2009 bis 31. Dezember 2011
- vom 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013
- vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020
- ab 01. Januar 2021
Wer muss Autosteuer bezahlen?
Mit der Zulassung eines PKWs beginnt die Steuerpflicht. Fahrzeughalter in Deutschland müssen Kfz-Steuer zahlen, sobald sie mit ihren fahrbaren Untersätzen auf öffentlichen Straßen unterwegs sind.
Wann muss die Fahrzeugsteuer gezahlt werden?
Die Autosteuer wird üblicherweise einmal im Jahr im Voraus gezahlt. Ausschlaggebend ist das Datum der Zulassung. Die Fälligkeit und die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer ergeben sich aus dem Steuerbescheid.
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