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Das Jahr 2014 bringt für alle LKW-, Motorrad- und Autofahrer wieder zahlreiche Neuerungen und Änderungen im Verkehrsrecht. 

 

Im Überblick haben wir für Sie die wichtigsten Neuerungen und Änderungen zusammengefasst:

 

Für viele wird die Kfz Steuer teurer

Für PKW, welche seit dem 01.07.2009 neu in den Straßenverkehr gebracht wurden, müssen die Besitzer ab 01. Januar 2014 mit einer Erhöhung der Autosteuer rechnen., da der Grenzwert für den CO2-Ausstoß von 110 auf 95g/km reduziert wird.  Jedes Gramm über den CO2-Grenzwert von 95 g/km führt zu einer Steuererhöhung von je 2 Euro. Altfahrzeuge, die vor Juli 2009 neu zugelassen wurden, werden wie gewohnt nur nach Schadstoffklasse und Hubraum besteuert.

 

Die befristete Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge entfällt

Zum 01. Januar 2014 entfällt die bis zum 31.12.2013 befristete Steuerbefreiung von 150 Euro für Dieselautos, die der Euro-Norm  6 entsprechen.

 

Die Kfz Steuer wird nicht mehr vom Finanzamt erhoben

Die Finanzämter sind ab 01. Juli 2014 nicht mehr für die Erhebung der Kfz Steuer zuständig, sondern der Zoll als Behörde der Bundesfinanzverwaltung. Für die Fahrzeugbesitzer soll sich jedoch nichts ändern.

 

Die Versicherungssteuer wird ausgewiesen

Ab 2014 wird auf den Beitragsrechnungen für die Kfz- und Reise-Versicherungen erstmals gesondert die Höhe der Versicherungssteuer ausgewiesen. Der prozentuale Steuersatz bleibt jedoch unverändert.

 

Der Bußgeldkatalog wird verschärft

Das neue Fahreignungsregister tritt ab 01. Mai 2014 in Kraft. Aufgenommen werden nur noch Verkehrsverstöße, die einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. Weiterhin ändern sich die Punkte, der Punkteabbau und die Tilgungsfristen.

 

Warnwesten im Fahrzeug werden zur Pflicht

In jedem Auto, LKW und Bus muss ab 01. Juli 2014 eine Warnweste mitgeführt werden. Ob die Warnweste orange, gelb oder rot ist, spielt keine Rolle, sie muss jedoch der europäischen Norm EN ISO 20471 entsprechen. Motorräder sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

Änderung bei der theoretischen Führerscheinprüfung

Zum 01. April 2014 kommen bei der theoretischen Führerscheinprüfung überarbeitete Fragen zum Einsatz und zwei Prüfungsfragen werden durch Filmsequenzen ersetzt.

 

Neufahrzeuge müssen der Schadstoffklasse Euro 6 entsprechen

Neue PKW-Typen müssen ab dem 01. September 2014 die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 6 erfüllen.

 

Schwere Nutzfahrzeuge müssen der Schadstoffklasse VI entsprechen

Schwere LKWs dürfen ab 01. Januar 2014 nur noch dann innerhalb der EU neu für den Verkehr zugelassen werden, wenn diese die Abgasnorm Euro VI erfüllen.

 

Die Umweltzonen werden ausgeweitet

Ab dem 01. Juli 2014 werden in 22 Städten und Gemeinden die Umweltzonen verschärft, d. h. Fahrzeuge ohne oder mit gelber bzw. roter Feinstaubplakette müssen draußen bleiben.

 

Die Reifendruckkontrolle wird bei Neuwagen zur Pflicht

Bei allen Neuwagen muss spätestens bis Ende 2014  ein automatisches Kontrollsystem, welches den Luftdruck der Reifen überprüft,  zur Ausstattung gehören.

 

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