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Die wichtigsten Neuerungen und Änderungen im Verkehrsrecht 2015 auf einen Blick.

2015 dürfen bzw. müssen sich Lkw-, Motorrad- und Autofahrer auf einige Neuerungen und zahlreiche Änderungen im Verkehrsrecht einstellen. Beispielsweise die Einführung der Euronorm 6 für Dieselfahrzeuge, den elektronischen Halterdaten-Austausch, die EU-weite E-Call-Pflicht, die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme und viele mehr.

Zum Thema Verkehrsrecht 2015 finden Sie im Überblick die wichtigsten Neuerungen und Änderungen:

– Partikelfiler-Förderung:

Einen Zuschuss für die Nachrüstung eines Partikelfilters erhalten Fahrer von älteren Dieselautos sowie leichten Nutzfahrzeugen.  Die Antragstellung für die Filterförderung ist ab 01. Februar 2015 möglich, jedoch nur solange die Mittel ausreichen (spätestens bis 15. Februar 2016).

– Abgasnorm Euro 6:

Die Einführung der Euro 6-Abgasnorm für neue Dieselfahrzeuge.

– PKW Maut:

Die technische Umsetzung der PKW Maut soll 2015 erfolgen und die Einführung zum 01. Januar 2016.

– EU Halterdatenaustausch:

Der elektronische Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten soll ab 2015 möglich sein.

– Verbandskästen: 

Die Verbandskästen müssen ab 2015 die geänderte DIN-Vorschrift 13164 erfüllen.

– Hauptuntersuchung:

Die wesentliche Änderung bei der Prüfung zur Hauptuntersuchung besteht darin, dass die Sicherheitskomponenten ab 01. Juli 2015 elektronisch geprüft werden.

– Kfz Abmeldung:

Die Abmeldung eines Motorrads oder Pkw, können Sie zukünftig alternativ auch online tun.

– Kennzeichen-Mitnahme:

Die bundesweite Kfz Kennzeichen-Mitnahme ist seit 01. Januar 2015 möglich.

– Emergency call:

Die europaweite Pflicht des automatische Notrufsystem E-Call (emergency call) für alle neuen PKW-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge ab Oktober 2015.

– LKW Gewichtsgrenze:

Das neue Bundesfernstraßenmautgesetzes sieht ab 01. Oktober 2015 eine Senkung der Gewichtsgrenze bei LKW von 12 t auf 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht vor.

– Elektrofahrzeuge:

Die sofortige Erkennung von E-Mobile soll durch eigene Kennzeichen klarer werden und eine eventuelle zusätzliche Sonderabschreibung soll den Kauf forcieren.

 

Alle Angaben ohne Gewähr

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Eine Antwort zu “Verkehrsrecht 2015”

  1. Ich habe mich seit vielen Jahren nicht mehr mit dem Verkehrsrecht auseinandergesetzt. Daher ist es gut zu wissen, was für Neuerungen in der Zwischenzeit kamen. Ich denke, ich werde einiges zu lesen haben, um wieder auf den neuesten Stand zu kommen.

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