Sie sind hier:   Startseite / Tipp Dieselautos

Autosteuer – Für Dieselautos günstiger? – Stand 2011

Seit 01. April 2011 wurde der jährliche Zuschlag zur Regelbesteuerung von

1,20 Euro pro angefangene 100 cm3

für Diesel-PKW ohne ausreichenden Rußpartikelfilter gestrichen.

 

 Neuerungen bzw. Änderungen der Kfz Steuer 2017/ 2018

Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zur Än­de­rung des Zwei­ten

Ver­kehrs­teu­er­än­de­rungs­ge­set­zes:

Diese Änderung soll bedingt in Kraft treten, abhängig vom Beginn der Infrastrukturabgaben-Erhebung. Für besonders schadstoffarme Autos der Abgasnorm Euro-6 ist eine Entlastung vorsehen, die über der PKW-Maut liegt.

 

Weitere Infos zum Thema Steuerbefreiung finden Sie hier:

Befreiung der Kfz Steuer für Elektrofahrzeuge

 

Abgelaufene Steuerbefreiungen

2016 gab es wieder eine Neuauflage der Filterförderung

Es gab eine einmalige Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 6 erfüllten. 

Diese Begünstigung beschränkte sich auf Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.

Die einmalige und befristete Kfz Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro wurde pro Fahrzeug gewährt. Seit  Januar 2016 fördert die Bundesregierung die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern bei älteren Diesel-Fahrzeugen. Den Zuschuss in Höhe von 260 Euro gibt es für Filternachrüstungen, die in der Zeit vom 01. Januar bis 31. September 2016 eingebaut werden. Die Antragstellung ist ab sofort bis einschließlich 15. November 2016 möglich. Insgesamt stehen dafür 30 Mio. Euro zur Verfügung, was etwa 115.000 Nachrüstungen entspricht. Die entsprechenden Anträge für die Filterförderung finden Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 511, Frankfurter Straße 29, 65760 Eschborn via Internet

www.bafa.de .

 

Alle Angaben ohne Gewähr

• gelesen 22.551 views




2 Antworten zu “Tipp Dieselautos”

  1. Edeltraud Studer sagt:

    Ich vermisse die Angaben für die KFZ-Steuer bei Wohnmobilen.
    Gibt es da nicht auch Neuerungen?

  2. ub sagt:

    Es liegt noch nichts Konkorreteres vor.
    Auszüge: Stellungnahme und Entwurf der Bundesregierung v. 10.2.2006:
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/033/1603314.pdf
    http://www.bundesfinanzministerium.de/
    „………Für Wohnmobile s o l l eine kraftfahrzeugsteuerliche Behandlung als Pkw
    eingreifen, die schrittweise bis zum Jahr 2011 erreicht wird. Der besonderen Zweckbestimmung von Wohnmobilen wird ab 2011 mit einem dauerhaften Abschlag von 20 v. H. Rechnung getragen…….“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert