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Produktsicherheitsuntersuchungen: Die Zahl der Rückrufe ist 2015 insgesamt gestiegen

711 Produktsicherheitsuntersuchungen von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen führte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Jahr 2015 durch.

In den Jahren 2010 bis 2012 lag das Niveau noch bei etwa 410 Untersuchungen. Seither ist das Volumen deutlich gestiegen. Nicht jede vom KBA durchgeführte Untersuchung, führt zu einem Rückruf. In Abhängigkeit der Unter­suchungsergebnisse werden die für die Sicherheit im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmen nach den gesetzlichen Vorschriften durch das Kraftfahrt-Bundesamt ergriffen.

 Die Untersuchungsergebnisse führten 2015 zu insgesamt 326 Rückrufaktionen (RRA) (s. Diagramm 2). Mehr als 50 Prozent der Rückrufe wurden wegen der Schwere des Mangels überwacht. Auch bei einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eines mangelbedingten, plötzlich auftretenden, unabwendbaren Schadensereignisses, beziehungsweise großem Gefährdungspotenzial, überwacht das KBA den Rückruf mit dem Ziel der vollständigen Beseitigung der möglichen Gefährdung.

 Zur Beseitigung der Mängel ist die Benachrichtigung der betroffenen Fahrzeughalterinnen und -halter notwendig. Im Jahr 2015 wurden dafür 1,65 Millionen Halterdaten aus dem bei dem KBA geführten Zentralen Fahrzeugregister ermittelt (s. Diagramm 3). Im Jahr 2010 war die Millionengrenze mit 1,2 Millionen Halteranschriften zur Durchführung von insgesamt 185 Rückrufaktionen erstmals überschritten (zum Vergleich 2015: 1,65 Mio. Halteranschriften, 326 RRA). Dieser Vergleich verdeutlicht, dass die Anzahl betroffener Fahrzeuge nicht proportional zur Anzahl der Rückrufe steigt. Rückrufe von Volumenherstellern führen häufig zu einer höheren Anzahl betroffener Fahrzeuge.

7.528 Betriebsuntersagungen leitete das Kraftfahrt-Bundesamt im vergangenen Jahr ein (siehe Diagramm 4). In diesen Fällen führte eine vom KBA überwachte Rückrufaktion selbst nach mehrmaliger Aufforderung im Rahmen sogenannter Nachfassaktionen nicht zur vollständigen Mangelbeseitigung. Durch Betriebsuntersagungen werden die mangelbehafteten Fahrzeuge vollständig aus dem Verkehr gezogen und die Gefährdung beseitigt. St. Immen, Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg

 

 

 


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