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Fahrerlaubnisentzug nach Nötigung im Straßenverkehr

Bei Nötigung im Straßenverkehr muss man mit Fahrerlaubnisentzug rechnen. Verweigert ein Kraftfahrer, der wegen Nötigung im Straßenverkehr straffällig wurde, ein anschließendes MPU Gutachten zur Feststellung seiner Fahrtauglichkeit, so

darf ihm die Fahrerlaubnis endgültig entzogen werden. Dabei handelt es sich auch nicht um eine verbotene Doppelbestrafung, wenn er wegen des Delikts bereits einen Strafbefehl erhalten hat. Denn die Überprüfung der Fahreignung ist keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine präventive Maßnahme im Interesse der Verkehrssicherheit. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt klargestellt (Az.  3 L 441/13).

Wie die telefonische Rechtsberatung  der Deutschen Anwaltshotline berichtet,
war  der Betroffene auf einer Hochstraße so dicht auf einen BMW vor ihm
aufgefahren, dass dessen Fahrer nicht mehr die Autolampen hinter ihm erkennen
konnte. Obwohl der BMW exakt das an dieser Stelle geltende Tempolimit von 70
km/h einhielt, überholte der Verkehrsrowdy den ihm offenbar zu langsamen Wagen
vor sich, schnitt ihn dann absichtlich und bremste abrupt auf 20 km/h ab.
Schließlich versuchte er den Wagen zu rammen und auf den Seitenstreifen zu
drängen. Nur weil der Fahrer des BMW auf die Provokationen des Mannes nicht
einging und äußerst besonnen reagierte, kam es zu keinem Unfall.

Grund genug für das zuständige Amtsgericht, den Mann wegen Nötigung im
Straßenverkehr per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 1.400 Euro und einem
dreimonatigen Fahrverbot zu verurteilen. Woraufhin die Zulassungsbehörde
ihrerseits ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die allgemeine
Fahrtauglichkeit des Verurteilten einforderte. Was der allerdings verweigerte.
Immerhin handle es sich um ein einziges Fehlverhalten innerhalb von vor mehr
als zwei Jahren, und sein danach unauffälliges Fahrverhalten schließe eine
fehlende Fahreignung seiner Person wohl aus. Er verfüge im Übrigen auch nicht
über die erforderlichen finanziellen Mittel, um das geforderte Gutachten
erstellen zu lassen.

Dem widersprach das Verwaltungsgericht. Die Behörde muss eine Fahrerlaubnis
entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet zum Führen von
Kraftfahrzeugen erwiesen hat, wie das hier der Fall ist. „Der unstrittige
Tatverlauf begründet offensichtlich Anhaltspunkte für ein hohes
Aggressionspotenzial des Mannes“, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer
(telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).
Die Einholung des Gutachtens sei jedenfalls erforderlich, um die
Gesamtpersönlichkeit des Delinquenten in den Blick zu nehmen und das Vorliegen
von Erkrankungen zu prüfen, die für das aggressive Verhalten ursächlich sein
könnten.

Das Gesetz mute dem Betroffenen im Interesse der Verkehrssicherheit zu, die
Kosten dafür zu tragen. Und eine Bewährung stände im Übrigen erst nach Ablauf
der 5-jährigen Tilgungsfrist laut Straßenverkehrsgesetz zur Diskussion. anwaltshotline.de

 

 


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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