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Kfz Schiedsstellen als aktiver Verbraucherschutz

Das spart Zeit und Geld für Autofahrer und entlastet die Gerichte: An eine der Kfz Schiedsstellen können sich unzufriedene Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufer bei Streitigkeiten mit Kfz-Innungsbetrieben wenden. Diese Möglichkeit haben

2013 mit 11 699 Anträgen deutlich mehr Verbraucher genutzt als im Vorjahr. Das sind 17,4 Prozent beziehungsweise 1 725 Anträge mehr als 2012.

Die Reklamationsquote ist bei rund 74 Millionen Wartungs- und Reparaturaufträgen sowie über vier Millionen Gebrauchtwagenverkäufen mit 0,01 Prozent aber sehr gering.

Hauptstreitpunkte im Service-Bereich waren die Rechnungshöhe und unsachgemäß durchgeführte Arbeiten. Ebenfalls häufig haben die Werkstattkunden über nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeiten geklagt.

Bei den Gebrauchtwagenkäufen haben die Parteien zum überwiegenden Teil über technische Mängel beschwert.

Knapp neun von zehn Beschwerden haben die bundesweit 130 Schiedsstellen bereits im Vorverfahren entschärft und eine gütliche Einigung auf den Weg gebracht.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe sieht die Schlichter als „Instrument für aktiven Verbraucherschutz“ an.

Von den 1 299 Anträgen, die vor eine Schiedskommission gelangten, haben 569 Verfahren mit einem Vergleich geendet. In 180 Fällen hat die Kommission zugunsten des Antragstellers und in 326 Fällen zugunsten der Werkstatt oder des Gebrauchtwagenhändlers entschieden.

Die restlichen 224 Verfahren waren zum Ende des Berichtsjahres 2013 noch nicht abgeschlossen. mid/ts


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