Sie sind hier:   Startseite / Autojahr 2015: Darauf müssen sich Autofahrer einstellen

Autojahr 2015: Darauf müssen sich Autofahrer einstellen

Das Autojahr 2015 bringt einige Neuerungen für Fahrer und Halter, unter anderem bei der Hauptuntersuchung und der Abmeldung von Kraftfahrzeugen mit sich.

Die Abmeldung von Kraftfahrzeugen wird ab dem kommenden Jahr einfacher und bequemer. Ab Januar ist das nämlich auch über ein Internetportal des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) (www.fahrzeugzulassung-deutschland.de) möglich. Parallel dazu haben die regionalen Zulassungsbehörden laut dem 1A Verbraucherportal die Möglichkeit, eigene kommunale Online-Portale zu diesem Zweck einzurichten.

Allerdings wird sich die Änderung zu Beginn auf wenige Fahrzeuge beschränken, denn Voraussetzung ist, dass dieses nach dem 1. Januar 2015 angemeldet worden ist. Denn Voraussetzung ist ein QR-Code, der ab Januar bei Neuzulassungen verdeckt auf dem Nummernschild und im Fahrzeugschein abgedruckt wird. Und bis eine Online-Anmeldung möglich ist, wird es noch deutlich länger dauern. Diese soll laut Plan des Bundesverkehrsministeriums erst ab 2017 möglich sein.

Eine weitere Neuerung im neuen Jahr ist das Inkrafttreten der Abgasnorm Euro 6. Diese ist dann bei Erstzulassungen von Diesel-Fahrzeugen verbindlich und soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren. Ganz im Gegensatz dazu läuft die Kfz-Steuer-Befreiung von Elektroautos für zehn Jahre im Dezember 2015 aus. Bei einer späteren Zulassung gibt es nur noch fünf Jahre Steuerfreiheit. Ab 2015 ist außerdem das automatische Notrufsystem eCall in allen Neuwagen Pflicht. So muss in jedem Neuwagen ein Sensor verbaut sein, der bei einem Unfall einen Notruf absetzt.

Neue Vorschriften bestehen ab 2015 auch für Verbandskästen im Pkw. Hier müssen Autofahrer darauf achten, dass neue Verbandskästen der geänderten DIN 13164 entsprechen. Denn der vorgeschriebene Inhalt hat sich geändert. Dazu gehören jetzt zum Beispiel neu zwei Feuchttücher zur Hautreinigung und ein 14-teiliges Pflaster-Set. Bisherige Verbandskästen müssen aber nicht ausgetauscht werden, wenn das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist.

Änderungen gibt es ebenfalls bei der Lkw-Maut, die ausgeweitet und vereinheitlicht wird. Landstraßen und Autobahnen kosten künftig gleich viel Maut. Die Sätze sind nach Schadstoffausstoß gestaffelt und werden zum überwiegenden Teil gesenkt. Ab Juli 2015 wird die Maut für weitere 1 100 Kilometer Bundesstraße fällig und ab Oktober 2015 müssen auch Lkw ab 7,5 Tonnen die Gebühr entrichten. mid/ts


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert