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Autoversicherungen Tarifrechner – Lohnt sich ein Preisvergleich im Internet?

Wie gut sind die Tarifrechner der Vergleichsportale wirklich? Zehn Vergleichsportale für Autoversicherungen wurden unter die Lupe genommen. Die Suche nach einer günstigen Kfz Versicherung gestaltet sich einfacher, seit es dafür Vergleichsportale im Internet gibt. Allerdings halten nicht alle Portale, was sie versprechen. Das ergab eine

Untersuchung des Deutschen Instituts für Service-Qualität im Auftrag des Nachrichtensenders n-tv. Im Rahmen der Studie wurden zehn Vergleichsportale für Kfz-Versicherungen unter die Lupe genommen. Die überzeugendsten Leistungen bot Check24 mit „günstigsten Preisen, dem besten Service sowie einem anonymen und sicheren Tarifvergleich“. 

Hier haben die Möglichkeit mit dem kostenlosen Tarifrechner von check24 über 200 Versicherungstarife zu vergleichen und online zu einer günstigeren  Autoversicherung zu wechseln.

Finanzen.de positionierte sich an zweiter Stelle dank ebenfalls niedriger Jahresprämien und einer schnellen Bearbeitung von E-Mails. Auf Rang 3 landete Aspect Online mit günstigen Tarifen sowie kompetenter Beratung per E-Mail und am Telefon.

Die Untersuchung zeigte, dass sich ein Preisvergleich im Internet durchaus lohnt. Allerdings sollte der Ratsuchende mehrere Angebote einholen, denn im Test lagen die niedrigsten Tarife zwischen 25 Prozent und 42 Prozent unter den Versicherungsprämien, die andere Portale als preiswerteste Angebote ermittelten.

Auch beim Service der Vergleichsportale zeigte sich ein klares Gefälle. Während die Besten mit einem guten Internetauftritt überzeugen, der über Versicherungsfragen aufklärt, Kontaktadressen gut sichtbar platziert und den Umfang des eigenen Angebots offen legt, waren andere Portale wenig informativ und bedienerfreundlich gestaltet. Kritisiert wird darüber hinaus, dass ein Tarifvergleich nicht immer anonym möglich war und die Nutzer „bei einigen Portalen sogar vorher einwilligen mussten, dass ihre gesamten Kontaktdaten weitergegeben werden“. gfm/mid


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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