Sie sind hier:   Startseite / Blechschadennotruf – Zentralruf der Autoversicherer mit gebührenfreien Nummer zum Geburtstag

Blechschadennotruf – Zentralruf der Autoversicherer mit gebührenfreien Nummer zum Geburtstag

Seit der Zentralruf der Autoversicherer am 1. Juli 1972 gegründet wurde, gingen 33 Millionen Anfragen ein. Die Zahl bestätigt den Bedarf und Zweck dieser damals als Blechschaden-Notruf bezeichneten Einrichtung, übrigens eines der

ersten Callcenter im Land. Jetzt, zum 40. Geburtstag, können Geschädigte, die von unterwegs nach einem Autounfall mit der Bitte um Hilfe bei der Suche nach der gegnerischen Kfz Versicherung anrufen, den Zentralruf unter vom Handy oder Festnetz gebührenfreien Nummer 0800 25 026 00 erreichen. Für Anrufe aus dem Ausland gilt weiter die gebührenpflichtige Festnetznummer +49 40 300 330 300. In beiden Fällen erhält der Anrufer bei Nennung des Kennzeichens und einiger Angaben zum Unfall die Kontaktdaten des zuständigen Versicherers.

Im Auftrag der Autoversicherer betreut die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) in Hamburg den Zentralruf der Autoversicherer. Autofahrer, Anwälte, Sachverständige und Kfz Werkstätten sind die größten Anrufergruppen. Der größte Fortschritt über die Jahrzehnte macht sich bei der Bearbeitungszeit bemerkbar. Heute wird eine Anfrage innerhalb weniger Minuten geregelt. Im vergangenen Jahr erreichten den Zentralruf rund 1,8 Millionen Anfragen – das sind mehr als zwei Drittel der 2,4 Millionen in Deutschland 2011 polizeilich erfassten Verkehrsunfälle. Die stärkste „Konkurrenz“ kommt aus dem eigenen Haus: Anfragen über das Internet-Formular unter www.zentralruf.de haben die Telefonarbeit fast halbiert.

Besonders für die Abwicklung eines Unfallschadens im Ausland erfährt der Geschädigte, wer der Schadenregulierungsbeauftragte der gegnerischen ausländischen Versicherung ist. So erfährt man etwa bei einem Unfall in Frankreich, wie man sich in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wendet. Es handelt sich hierbei um einen wesentlichen Bestandteil nationaler Gesetzgebung und europäischer Richtlinien: Jeder Versicherer in Europa ist verpflichtet, in jedem Mitgliedsstaat einen Schadenregulierungs-Beauftragten zu benennen. Nach § 8a des Pflichtversicherungsgesetzes ist der Zentralruf der Autoversicherer die gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. ag/mid


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert