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eCall Pflicht 2018: EU-Parlament stimmt eCall mit Änderungen zu

Das automatische Notrufsystem eCall wird ab 31. März 2018 Pflicht, denn der Einführung eines automatischen Notrufsystems als Pflicht-Ausstattung in Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ist vom EU-Parlament zugestimmt worden. Mit dem eCall-Notrufsystem soll die Zahl der Unfalltoten in den 28 Mitgliedstaaten der Union um zehn Prozent pro Jahr verringert werden. Es nutzt dabei die europaweit einheitliche Notrufnummer 112. Die Rettungsdienste sollen so automatisch schneller zu schweren Verkehrsunfällen gelotst werden, um Zeit zu sparen. eCall ist als öffentliche Dienstleistung für alle Bürger kostenlos, unabhängig von der Art des Fahrzeugs oder dessen Kaufpreis.

Die im Gesetzentwurf enthaltene Datenschutzklausel haben die Abgeordneten verschärft, um eine Fahrzeug-Überwachung zu verhindern, bevor ein Unfall passiert. „Die vom System bei einem Unfall abgesetzten Daten dürfen nur Informationen zum Fahrzeugtyp, zum Treibstoff, zum Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition und zur Anzahl der Insassen enthalten“, besagt das Parlament. Nach den neuen Regeln dürfen die von den Notdiensten und ihren Dienstleistungs-Partnern gesammelten Daten ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der betroffenen Person nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Hersteller müssen darüber hinaus gewährleisten, dass die eCall-Technik die vollständige und dauerhafte Löschung aller gesammelten Daten erlaubt.

Dennoch gibt es weiterhin auch kritische Stimmen. So bringe „das eCall-System eine anlasslose Überwachung des gesamten Autoverkehrs mit sich, die mit den Grundrechten nicht ansatzweise zu vereinbaren ist“, sagt Ulrike Lunacek, Vizepräsidentin des Europaparlaments und Grüne Delegationsleiterin. Zudem sei das System fehleranfällig. Und vielerorts fehle noch die nötige Infrastruktur für den Notruf 112; weiterhin sei nicht geklärt, wer die hohen Folgekosten für die öffentliche Hand trägt, so die Vize-Präsidentin des Europaparlaments.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) und auch der ADAC zeigen sich mit dem Ergebnis dagegen sehr zufrieden. Entscheidend bei der Umsetzung ist laut VDA nun, dass parallel zum Einbau in die Fahrzeuge auch die Rettungsleitstellen ausgerüstet und für eCall vorbereitet werden können. Laut VDA-Präsident Matthias Wissmann können die von den Automobilherstellern angebotenen privaten Notrufsysteme weiterhin genutzt werden.

Der ADAC verweist auf die offene Schnittstelle, die es den Autofahrern ermöglichen soll, selbst zu entscheiden, welchen Dienstleister sie bei der Nutzung von vernetzten Diensten bevorzugen. Alle unabhängigen Dienste-Anbieter sollen gleichberechtigt wie jeder Fahrzeughersteller seine Leistungen dem Verbraucher anbieten können, so der ADAC. mid/ts


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