Autosteuer für Dieselfahrzeuge
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Ihren Diesel?
Hier finden Sie die aktuelle Kfz Steuer mit dem Steuersatz für Dieselfahrzeuge sowie die Autosteuer für nicht nachgerüstete Fahrzeuge und Neuwagen ohne Partikelfilter.
Die Kfz-Steuer wird anhand des Hubraums und CO2-Ausstoßes berechnet.
Hinweis zur Berechnung der Kfz-Steuer:
Neuer Steuertarif für Dieselautos. Die neue Autosteuer ist gültig für Neuzulassungen ab 01.01.2021. Bei der PKW-Steuerberechnung kommt ab einem Emissionswert von 95 g CO2/km eine gestaffelte CO2-Zulage hinzu. Die Neuregelung gilt nicht für Autos, die am 31. Dezember 2020 bereits zugelassen sind. Hier bleibt die Steuerberechnung wie gehabt.
Seit dem 01. Januar 2014 reduzierte sich der CO2-Grenzwert bei Neuwagen auf 95 Gramm pro Kilometer.
Das bedeutet: Für jedes Gramm oberhalb der 95-Gramm-Grenze fallen zusätzlich 2 Euro. Bei Neuzulassungen ab 01. Januar 2021 erhöht sich der Steuerbetrag für jedes Gramm CO2 stufenweise (2 Euro bis 4 Euro).
Erstzulassung Datum: | Freigrenze: |
ab 01. Januar 2021 ab 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 |
95 g/km |
Erstzulassung ab 2012 |
110 g/km |
bis zum 31. Dezember 2011 |
120 g/km |
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Dieselfahrzeug?
Die Steuerhöhe für Dieselfahrzeuge richtet sich nach dem Hubraum in ccm und nach dem CO2-Wert in g/km.
Den CO2-Wert entnehmen Sie dem Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Welcher PKW aufgrund seines Emissionswerts in welche Schadstoffklasse kommt, ist europaweit in der EU-Abgasnorm festgelegt. Die zur Schadstoffklasse gehörende Schlüsselnummer finden Sie im Feld 14.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Kfz Steuer-Tabelle für Dieselfahrzeuge
Schadstoffklassen | Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren | Geltungsdauer | Steuersatz je angefangene 100 ccm |
Euro 6 | 36N0 bis 36Y0 | Dieselmotor: 15,44 Euro
|
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Euro 5 | 35A0 bis 35M0 | Dieselmotor: 15,44 Euro
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Euro 4 | 30-33, 36-48, 53-70, 72-75 | bis 31.12.2003 ab 01.01.2004 |
5,11 Euro 6,75 Euro |
Emissionsgruppen | Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren |
Geltungsdauer |
Steuersatz je |
Euro 3, Euro 4, 3 Liter Auto | 30-33, 36-48, 53-70, 72-75, | bis 31.12.2003 ab 01.01.2004 |
13,80 |
Euro 2 | 25, 26, 27, 35, 49, 50, 51, 52, 71 |
bis 31.12.2003 ab 01.01.2004 |
14,83 |
Euro 1 und Vergleichbare |
01, 02, 03 123, 043, 093, 11-14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 77, |
bis 31.12.2004 ab 01.01.2005 |
23,06 |
Andere, nicht schadstoffarme, Autos, die bei Ozonalarm fahren dürfen |
103, 153, 17, 19, 20, 23, 24, |
bis 31.12.2004 ab 01.01.2005 |
27,35 |
Andere, nicht schadstoffarme Autos, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen |
03, 04, 054, 09, | bis 31.12.2004 ab 01.01.2005 |
33,29 |
Übrige | 00, 05, 06, 07, 08, 10, 15, 88, |
37,58 |
1. Bei einem Hubraum von mehr als 2000 cm³ gilt diese Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern sie vor dem 26. Juli 1995 zugewiesen wurde.
2. Bei einem Hubraum von 1400 bis 2000 cm³ muss zusätzlich durch eine Hersteller-Bescheinigung nachgewiesen werden, dass ein der im Anhang zu § 40c Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nr. 2.2.1 (Anlage XXIII STVZO), Nr. 2.2.2 (Anhang III A Richtlinie 70/220/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfüllt ist.
3. Fahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26. Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemisch-Aufbereitung (GKAT) ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein unter Ziffer 5 Antriebsart: Otto-GKAT und die Schlüsselnummer 51 eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig.
4. Gilt nur für Kraftfahrzeuge, die vor dem 01. Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 01. Januar 1988 als bedingt schadstoffarm Stufe A anerkannt wurden.
100 ccm Kfz-Steuer kosten für Ihr Dieselfahrzeug:
Sockelbetrag von 9,50 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum plus den C02-abhängigen Steuerbetrag plus bei Neuzulassungen ab 01.01.2021 gestaffelte CO2-Zulage. Den CO2 in g/km kombinierten Wert finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1, Feld V7.
Wissenswertes zu Dieselautos:
Für Dieselfahrzeuge erhöhte sich im Zeitraum vom 1. April 2007 bis 31. März 2011 der jeweilige Steuersatz um 1,20 Euro je 100 cm³ Hubraum oder einen Teil davon, falls das Kraftfahrzeug nicht einer der Partikel-Minderungsstufen PM01 bis PM5 nach Anlage XXVI zu § 47 Abs. 3a STVZO entsprach. Das bedeutete, die Fahrzeuge wurden nicht mit einem entsprechenden Partikel-Filtersystem nachgerüstet (Stufe PM01bis PM4) bzw. nicht bereits serienmäßig (Stufe PM5) damit ausgerüstet. Dies galt auch für Dieselfahrzeuge, die aus technischen Gründen nicht nachgerüstet werden konnten.
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