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Pkw-EnVKV: Auto-Emissionsangaben müssen gut sichtbar sein

Bei der Angabe der Emissionswerte müssen Kfz-Händler laut Bundesgerichtshof ihrer Kennzeichnungspflicht nachkommen und dürfen die Emissionsangaben nicht im Kleingedruckten verstecken. Damit wies das Gericht die Beschwerde eines Autohändlers gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des OLG Hamm (AZ:I-4 U 58/10) ab.


Laut dem Fachblatt „kfz-Betrieb“ haben die obersten Richter der Deutschen Umwelthilfe im Streit um diese deutlich erkennbaren Werte Recht gegeben. Grund für die Klage war die Zeitungsanzeige eines Autohändlers, der gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ( Pkw-EnVKV ) verstoßen hat, weil er die Emissionsangaben im Kleingedruckten versteckt hatte. Die Pkw-EnVKV verlangt, dass die Angaben zum Verbrauch und den Emissionen auch bei einem flüchtigen Blick leicht zu erkennen sind. Weil der Händler gegen diese Vorgaben verstoßen hatte, hat er bereits eine Unterlassungserklärung unterschrieben, wollte aber die fällige Strafe von 10 000 Euro nicht bezahlen. Doch diese wird jetzt fällig. js/mid


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