Schadstoffklassen 1 bis 7
Die Schadstoffklassen beeinflussen die Kfz Steuer Berechnung. Es gibt für PKWs unterschiedliche Abgasnormen (Euro 7, Euro 6, Euro 5 bis 1), die sich nach dem Schadstoffausstoß der einzelnen Fahrzeuge richten.
Die Schadstoffklassen sind maßgeblich für die Höhe der Autosteuer.
Je nach Schlüsselnummer, wird die Kfz-Steuer berechnet.
Es gibt für Pkws unterschiedliche Schadstoffklassen (Euro 7 bis Euro 1), die sich nach dem Schadstoffausstoß der einzelnen Fahrzeuge richten. Hierfür wurde eine Basissteuer eingerichtet, die für
je 100 Kubikzentimeter Hubraum
des Kraftfahrzeuges erhoben wird.
Auflistung der Abgasnormen
Nachfolgend finden Sie die aktuellen Schadstoffklassen:
- Euro 1
- Euro 2
- Euro 3
- 3 Liter Auto/ 5 Liter Auto
- Euro 4
- Euro 5
- Euro 6
- nicht schadstoffarme Autos, die bei Ozonalarm fahren dürfen
- nicht schadstoffarme Autos, die bei Ozonalarm nicht fahren dürfen.
Wissenswertes zur Schadstoffklasse Euro 6 und Euro 7 für PKW
Das Europäische Parlament hat die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Autos beschlossen:
- Verbindliche Euro 6 Norm seit 01. September 2014 bei Typprüfung
- Abgasnorm Euro 6 seit 01. September 2015 für Neuzulassungen bei PKW mit Benzin- und Dieselmotor
- Letztes Zulassungsdatum 31. August 2018
- Abgasnorm Euro 6d TEMP seit 01. September 2019 Pflicht für Neuwagen
- Letztes mögliche Zulassungsdatum für Neuwagen 31. Dezember 2020
- Abgasnorm Euro 6d ISC-FCM ist seit 01. Januar 2021 Pflicht für Neuwagen
- Letztes mögliche Zulassungsdatum für Neuwagen ist noch nicht entschieden
Die neuen Fahrzeuge haben alle einheitlich, die bislang höchsten Schadstoffklassen. Bei Neuwagen sämtlicher Automarken hat sich einheitlich die Schadstoffklasse Euro 6 durchgesetzt.
Die unterschiedlichen Abgasnormen einfach erklärt fnden Sie hier: Schadstoffklassen
Wann kommt die Euro-7-Norm?
Das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten haben sich zur Abgasnorm 7 bekannt. Busse, Autos und weitere Fahrzeuge sollen in der EU künftig weniger umwelt- und gesundheitsschädliche Schadstoffe verursachen. Zu den neuen Anforderungen zählen unter anderem eine erstmalige Regulierung von Bremsstaub und Reifenabrieb.
Am 12. April 2024 hat der EU-Rat die Euro-7-Verordnung angenommen. Dies ist der letzte Schritt im Beschlussfassungsprozess. Sobald die Verordnung unterzeichnet ist, wird sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Gültig wird die neue Norm frühestens gegen Ende 2026.
Die Euro-7-Verordnung soll:
– für die Neuzulassungen von Auto und kleinen Lieferwagen und
– für die Neuzulassungen von schweren Nutzfahrzeugen wie Bus und Lastkraftwagen gelten.
Schadstoffklasse Euro 4 und 5 für Motorräder und Kleinkrafträder:
Die Emissionsgrenzwerte für Motorräder und Kleinkrafträder sind bei der Typprüfung
- der Euronorm 4 seit 01. Januar 2016,
- der Euronorm 5 seit 01. Januar 2020.
- Neue Kleinkrafträder und Motorräder können seit Januar 2017 nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn die neu zugelassenen Maschinen den Abgasgrenzwerten der Euronorm 4 entsprechen.
Die Abgasnormen beruhen sich auf die Richtlinien des Europäischen Rates und sind wie folgt:
- Euro 1 – Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 91/441/EG
- Euro 2 – Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 94/12/EG
- Euro 3 – Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 98/69/EG
- Euro 4 – Richtlinie 70/220/EWG in der Fassung 98/69/EG
- Euro 5 – Verordnung 715/2007/EG mit den ergänzenden Verordnungen Nummer 692/2008 (EG), Nr. 595/2009 (EG), Nr. 566/2011 (EU) und Nr. 459/2012 (EU)
- Euro 6 – Verordnung (EU) 2016/646 der Kommission vom 20. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emission von Nutzfahrzeugen und leichten PKW
Sie können mit Hilfe Ihrer Schlüsselnummer die Schadstoffklasse Ihres Fahrzeugs ermitteln:
Schlüsselnummer: | Schadstoffklassen: |
36NO bis 36YO | Euro 6 |
35AO bis 35MO | Euro 5 |
32, 33, 38, 39, 43, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70 | Euro 4 |
30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 61 | Euro 3 |
25, 26, 27, 28, 29, 34, 35, 40, 41, 49, 71 | Euro 2 |
01, 02, 03, 04, 09, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 77 | Euro 1 |
00, 05,06,07,08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88 | andere |
Die Schadstoffklassen für Busse und LKW über 3,5 Tonnen haben römische Ziffern:
Euro
I |
Euro
II |
Euro
III |
Euro
IV |
Euro
V |
Euro
VI |
Interessante Infos und Tipps rund um die Schadstoffklassen:
Die EU-Staaten haben den Beschluss des Europaparlaments gebilligt.
Bis 2030 soll der CO2-Flottengrenzwert um 37,5 Prozent gegenüber 2021 sinken. Ab 2021 gilt ein Grenzwert für den CO2-Flottenausstoß von 95g pro Kilometer, ab 2030 nur noch 59,4 g pro Kilometer.
Das EU Parlament beschloss strengere Abgasnormen für PKW – gültig seit 2021:
Die EU will mit immer strengeren Grenzwerten den CO2-Ausstoß von Pkw herunterfahren. Die Werte sollen realistischer werden. Bisher gilt als verbindliches Ziel 95 Gramm Schadstoffemission.
– Die Automobilhersteller dürfen demnach den durchschnittlichen Kohlendioxid-Ausstoß eines Fahrzeugs von 95 Gramm pro Kilometer nicht überschreiten.
– Stärker sollen hierbei auch Kraftfahrzeuge unter 50 Gramm CO2-Ausstoß pro km berücksichtigt werden
– sowie Elektroautos, denen s. g. Supercredits zugestanden wird.
Rund zwei Drittel aller angebotenen Autos in Deutschland erfüllen die aktuelle Abgasnorm 5, wobei der Anteil der Fahrzeuge mit der derzeit strengsten Abgasnorm 6 noch gering ist. Der Anteil an Euronorm 1 ist weiter gesunken.
Der CO2-Grenzwert ist seit 01. Januar 2014 auf 95 Gramm gesunken, dies bedeutet:
– steuerfrei ist somit nur ein Schadstoffausstoß von 95 g/km
– für jedes weitere Gramm oberhalb der 95-Gramm-Grenze fallen zusätzlich zum Steuer-Sockelbetrag 2,00 Euro an.
Änderungen für Neuzulassungen ab 01.01.2021:
Bei Erstzulassungen ab 2021 steigt der Steuersatz oberhalb eines CO2-Ausstoßes von 95 g/km stufenweise.
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