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Erlass der Autosteuer – Kfz Steuerbefreiung 2012 / 2013

Nutzen Sie die Kfz Steuerbefreiung für Euro-6-Diesel: 

Für Dieselfahrzeuge, die die Abgasnorm Euro 6 erfüllen,  gibt es eine einmalige und befristete Kfz Steuerbefreiung von 150 Euro pro Fahrzeug.

Wichtig: Allerdings beschränkt sich diese Begünstigung auf Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vom

01. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013.

Eine weitere Möglichkeit einen steuerlichen Nachlass zu erhalten, ist die Filterförderung.

Ab 2012 gibt es eine Neuauflage der Filterförderung:

Der Bund fördert steuerlich wieder für ein Jahr die Rußfilternachrüstung. Die Neuauflage der Förderung garantiert den Fahrern von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen und PKW einen steuerlichen Nachlass von 330 Euro.  Die erneute Auflage des Förderprogramms startete mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Förderrichtlinie zu Jahresbeginn.  Die mit 330 Euro geförderte Umrüstung führt für die zwischen dem 01. Januar und dem 31. Dezember 2012 nachgerüsteten Fahrzeuge zu einer günstigeren Umweltplakette und somit,  je nach Feinstaubplakette und Ausgestaltung der Umweltzonen, künftig oder auch weiterhin zu einer freien Fahrt in die Umweltzonen.  Die Abgabefrist für die Förderanträge ist der Zeitpunkt zwischen dem 01. Februar 2012 und dem 15. Februar 2013. Weitere Details zur Filterförderung erhalten Sie hier: Filternachrüstung

Hier finden Sie weitere Informationen zur bereits abgelaufene Kfz Steuerbefreiung für Neuwagen:

Der Bundestag hat die befristete Kfz-Steuerbefreiung für Neuwagen beschlossen.

Laut Bundestagsbeschluss wurden Fahrzeuge mit Erstzulassung vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 für ein Jahr steuerbefreit. Für Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 gab es einen Erlass der Autosteuer von  zwei Jahren. Die Steuerbefreiung galt vom 05. November 2008 bis 31. Dezember 2010

Alle Angaben ohne Gewähr  

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