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Steuerbefreiung

Erlass der Autosteuer -

Kfz-Steuerbefreiung für Neuwagen

Der Bundestag hat die befristete Kfz-Steuerbefreiung für Neuwagen beschlossen.

  Laut Bundestagsbeschluss werden Fahrzeuge mit Erstzulassung vom 05.11.2008 bis 30.06.2009

für ein Jahr steuerbefreit.

  Für Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 gibt es einen Erlass der Autosteuer von

zwei Jahren.

Die Steuerbefreiung gilt vom

05. November 2008 bis 31. Dezember 2010.

 

Steuerbonus in Höhe von 150 Euro für Diesel-PKW der Euronorm 6:

Gemäß dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für die Änderung des Kraftfahrzeuggesetzes soll die Steuerbefreiung wie folgend in Kraft treten:

 Für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6 soll die von der Bundesregierung beschlossene Steuerbefreiung in Höhe von maximal 150 Euro erst ab

 01.  Januar 2011 bis 31. Dezember 2013 gelten.

Ursprünglich sollte die Steuerbefreiung schon am 01. Juli 2009 in Kraft treten und für Dieselfahrzeuge, die bis 31. Dezember 2010 erstmals zugelassen wurden, gelten.  

 

 Alle Angaben ohne Gewähr  

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