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Kfz Besteuerung für rote Kennzeichen

 

Die Zuteilung der roten Nummernschilder unterliegt einer pauschalen jährlichen Kfz-Besteuerung

– für Krafträder in Höhe von 46,02 Euro

– für alle übrigen Fahrzeuge in Höhe von 191,73 Euro.

 

Rote Nummern werden für folgende Kennzeichen vergeben:

– Oldtimerkennzeichen

– Kurzzeitkennzeichen

– Wechselkennzeichen

Rote Sonderkennzeichen für Oldtimer (Kraftfahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind) beginnen mit Nummer 07.

 

Wer darf mit dem 07-Kennzeichen fahren?

Für Oldtimerfahrzeuge dürfen rote Nummernschilder ausschließlich für folgende Zwecke ausgehändigt werden:

– Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen

– Probefahrten

– Überführungsfahrten.

 

Voraussetzung für den Erhalt der Oldtimerkennzeichen ist, dass sich das Oldtimerfahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

 

Wechselkennzeichen mit der Nummer 06 werden nur noch an Autohändler und KFZ-Betriebe ausgegeben.

 

Privatpersonen können diese Kennzeichen nur noch als Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)  für Überführungsfahrten nutzen.

 

Rote Nummernschilder gibt es ebenfalls für Roller, Mofas, Kleinkrafträder und elektrisch angetriebene Rollstühle.

Die roten Kennzeichen dürfen auch hier lediglich für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden.

 

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Eine Antwort zu “Rote Kennzeichen”

  1. ub sagt:

    Die Kfz-Zulassung wird digitaler:

    Ab September 2023 sollen besondere Nummernschilder, wie z. B. Oldtimerkennzeichen, E-Kennzeichen, Saisonkennzeichen über das Internet beantragt werden können.

    Euer Autosteuer-Team

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