Rote Kennzeichen
Autosteuer für rote Kennzeichen
Die Zuteilung der roten Kennzeichen unterliegt einer pauschalen jährlichen
Kfz-Besteuerung
- für Krafträder in Höhe von 46,02 Euro und
- für alle übrigen Fahrzeuge in Höhe von 191,73 Euro
Rote Nummern werden für folgende Kennzeichen vergeben:
- Oldtimerkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Wechselkennzeichen
Rote Sonderkennzeichen für Oldtimer (Kraftfahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind) beginnen mit Nummer 07.
Für Oldtimerfahrzeuge dürfen rote Kennzeichen ausschließlich für folgende Zwecke ausgehändigt werden:
- Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen
- Probefahrten
- Überführungsfahrten.
Voraussetzung für den Erhalt der Oldtimerkennzeichen ist, dass sich das Oldtimerfahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Wechselkennzeichen mit der Nummer 06 werden nur noch an Autohändler und KFZ-Betriebe ausgegeben. Privatpersonen können diese Kennzeichen nur noch als Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen) für Überführungsfahrten nutzen.
Rote Nummernschilder gibt es ebenfalls für Roller, Mofas, Kleinkrafträder und elektrisch angetriebene Rollstühle. Die roten Kennzeichen dürfen auch hier lediglich für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr