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Rote Kennzeichen

Autosteuer für rote Kennzeichen

 

Die Zuteilung der roten Kennzeichen unterliegt einer pauschalen jährlichen

Kfz-Besteuerung

- für Krafträder                                    in Höhe von      46,02 Euro und

- für alle übrigen Fahrzeuge               in Höhe von     191,73 Euro

Rote Nummern werden für folgende Kennzeichen vergeben:

- Oldtimerkennzeichen

- Kurzzeitkennzeichen

- Wechselkennzeichen

Rote Sonderkennzeichen für Oldtimer (Kraftfahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind) beginnen mit Nummer 07.

Für Oldtimerfahrzeuge dürfen rote Kennzeichen ausschließlich für folgende Zwecke ausgehändigt werden:

- Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen

- Probefahrten

- Überführungsfahrten.

Voraussetzung für den Erhalt der Oldtimerkennzeichen ist, dass sich das Oldtimerfahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

Wechselkennzeichen mit der Nummer 06 werden nur noch an Autohändler und KFZ-Betriebe ausgegeben. Privatpersonen können diese Kennzeichen nur noch als Kurzzeitkennzeichen (5-Tages-Kennzeichen)  für Überführungsfahrten nutzen.

Rote Nummernschilder gibt es ebenfalls für Roller, Mofas, Kleinkrafträder und elektrisch angetriebene Rollstühle. Die roten Kennzeichen dürfen auch hier lediglich für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden.

Alle Angaben ohne Gewähr

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