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Förderung für Partikelfilternachrüstung rechtzeitig beantragen

Besitzer von Dieselfahrzeugen bekommen erneut 260 Euro vom Staat, wenn sie einen Partikelfilter nachrüsten. Antragsformulare dazu können ab Februar 2015 auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA (bafa.de), heruntergeladen werden. Der neue Fördertopf für Filternachrüstungen reicht für circa Weiterlesen »

Von ub am 04.02.2015 um 14:31 Uhr gespeichert unter KFZ-Newskommentieren » gelesen 2.261 views

Förderung von Rußpartikelfilter – Zuschuss 260 Euro pro Fahrzeug

Etwa zehn Millionen Euro stehen in diesem Jahr noch für die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern bei älteren Dieselfahrzeugen zur Verfügung. Das entspricht zirka 30 000 Nachrüstungen. Der Einbau eines Partikelfilters senkt den Weiterlesen »

Von ub am 15.01.2013 um 10:41 Uhr gespeichert unter KFZ-Newskommentieren » gelesen 2.031 views

Zahlt sich die Filternachrüstung aus? Der Staat macht 330 Euro Zuschuss locker

Fragen und Antworten zur Filternachrüstung.  Rechnet sich  das Nachrüsten, wann ist Abgabefrist, was muss ich tun, um den Förderbetrag in Höhe von 330 Euro zu erhalten und welche Fahrzeuge werden gefördert?   

Die erneute Auflage des Förderprogramms 2012 zur Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfiltersystem startete mit dem Inkrafttreten der entsprechenden Förderrichtlinie zu Jahresbeginn. Ziel ist es (neben der Aktivierung weiterer Umweltzonen), die Luftqualität in Innenstädten und Ballungszentren auch durch Reduzieren des Ausstoßes gesundheitsschädlicher Dieselpartikel noch weiter zu verbessern und die von der EU vorgegebenen Grenzwerte zu erreichen. Für die zwischen dem 1.1. und dem 31.12.12 nachgerüsteten Fahrzeuge führt die mit 330 Euro geförderte Umrüstung zu einer günstigeren Umweltplakette und damit – je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone – künftig oder auch weiterhin zu freier Fahrt in Umweltzonen.

Die Förderung kann für Pkw (Erstzulassung vor 1.1.07) sowie andere Fahrzeuge bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit besonderer Zweckbestimmung (Wohnmobil, Krankenwagen, Leichenwagen, rollstuhlgerechtes Fahrzeug, EZ vor 1.1.07) oder leichte Nutzfahrzeuge (EZ vor 17.12.09) beantragt werden. Die 30 Mio. Euro, die das Bundesumweltministerium (BMU) für die Förderung bereitstellt, reichen für über 90.000 Nachrüstungen, die 2012 durchgeführt und von der Zulassungsbehörde in die Kfz-Papiere eingetragen werden. Die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Abgabefrist für Förderanträge: 1. Februar 2012 bis 15. Februar 2013

In diesem Zusammenhang weist die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung darauf hin, dass für die beim BAFA einzureichenden Förderanträge der früheste Termin für Ausgabe der Antragsformulare und Antragstellung inzwischen vom 15. Februar dieses Jahres auf den 1. Februar vorgezogen wurde. Die Abgabe- bzw. Ausschlussfrist zur Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen endet weiterhin mit Ablauf des 15. Februar 2013. Unternehmen müssen zusätzlich zum Förderantrag die unterschriebene „De-minimis“-Erklärung vorlegen.

Antragsformulare und „De-minimis“-Vordrucke werden vom BAFA sowohl online als auch nach schriftlicher Anforderung zur Verfügung stellt. Kontakt: Referat 514, Frankfurter Straße 29 – 35, 65760 Eschborn, www.bafa.de, Fax 06196 908777.

In wenigen Schritten zum Förderbetrag

Der erfolgreiche Weg zum Förderbetrag und zur Schadstoffplakette Schritt für Schritt:

Nachrüsten rechnet sich meist

Zuvor ist allerdings zu klären, ob sich – abgesehen von der freien Fahrt in Umweltzonen sowie dem persönlichen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz – im konkreten Einzelfall das Nachrüsten auch lohnt. Die Frage also, ob ein jüngeres oder neues Fahrzeug nicht die bessere Lösung ist. Das hängt im Wesentlichen vom momentanen Zeitwert des Fahrzeugs bzw. seinem Allgemeinzustand ab – und natürlich dem Geldbeutel des Halters: Die Sachverständigen der GTÜ weisen darauf hin, dass die reinen Teilepreise (je nach Fahrzeug) für Zusatz-Partikelfilter zwischen rund 300 bis 1.200 Euro liegen und bei Austausch-Oxidationskatalysatoren mit integriertem Partikelminderer sogar bis zu 2.200 Euro kosten können. Falls der vorhandene Oxi-Kat über fünf Jahre alt ist oder über 80.000 km in Betrieb ist, ist dessen Austausch im Zusammenhang mit der Partikelfilternachrüstung übrigens vorgeschrieben. Hinzu kommen noch die Kosten für den Einbau in der Werkstatt sowie der Verwaltungs- und Zeitaufwand. Das kann dann teuer werden. Bei gepflegten, bis zu zehn Jahre alten Fahrzeugen lohnt sich jedoch in der Regel die Nachrüstung, die zudem den Wiederverkaufswert, sprich die späteren Verkaufschancen, deutlich erhöht.

GTÜ-Onlinedatenbank – optimale Marktübersicht für vollen Durchblick

Die kostenfrei nutzbare GTÜ-Onlinedatenbank „Plakettensuche mit Nachrüst-Informationen“ unter feinstaub.gtue.de informiert einfach, schnell – und vor allem beispielhaft umfassend – über die aktuell am Markt tatsächlich erhältlichen und per allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassenen Partikelfilter-Nachrüstlösungen. Also keine Nachrüstsätze, die nur geplant oder in Vorbereitung sind oder inzwischen wieder aus dem Programm genommen wurden. Allein für die von der Förderung betroffenen Fahrzeuge sind in der GTÜ-Datenbank, die auch vom ADAC empfohlen wird, die laufend aktualisierten Lieferprogramme von über 20 Partikelfilterherstellern bzw. Exklusivanbietern gelistet.

Die übersichtliche Online-Ergebnisanzeige wird quasi „mit einem Klick auf einen Blick“ erstellt: entweder über die benutzergeführte HSN/TSN-Suche (Eingabe von Herstellerschlüsselnummer HSN und Typ-Schlüsselnummer TSN) oder, falls diese Angaben fehlen (z. B. Oldtimer, Wohnmobile, Sonderfahrzeuge, Importfahrzeuge), per Alternative-Suche über Fzg-Hersteller, Modell, Motorleistung, Hubraum etc.). Zur Anzeige kommen für alle Treffer: Hersteller, Preis (UVP), Bestellnummer, Partikelfilter-ABE, Fzg-Modell- und -typ, Leistung, Hubraum, Baujahr, Motorcode, OE-Teilenummer und Fahrgestellnummer und ggf. besondere Hinweise sowie ein direkter Link auf die jeweilige Anbieter-Webseite für weitere Informationen oder die Kontaktaufnahme.

Zusätzlich zur Plakettensuche und dem aktuellen Angebot an Partikelfiltern hält die GTÜ-Datenbank noch weitere umfassende Informationen zu diesem Themenblock bereit: Gesundheitsgefahren durch Feinstaub, gesetzliche Regelungen, Schadstoffplaketten/-gruppen nach Emissionsschlüsselnummern bzw. Partikelminderungsklassen, Umweltzonen in Deutschland und Nach- bzw. Umrüstung sowie Antworten auf häufig in diesen Zusammenhängen gestellte Fragen.

Die Sachverständigen der GTÜ empfehlen interessierten Autofahrern und Einbauwerkstätten aus den aufgezeigten Gründen, sich über die GTÜ-Onlinedatenbank unter feinstaub.gtue.de schlau zu machen: Sie erleichtert Umrüst- bzw. Kaufentscheidungen mit umfassenden, aktuellen Informationen über am Markt erhältliche Nachrüstungen, Förderungsdetails und allem, was im Zusammenhang mit Schadstoffplaketten und Umweltzonen wichtig ist. Angesichts begrenzter Fördermittel und -fristen raten die GTÜ-Experten mit der Nachrüstung und der Antragstellung nicht zu lange zu warten. Denn je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller ist der Staatszuschuss auf dem Konto.. www.gtue.de

Von ub am 20.01.2012 um 10:39 Uhr gespeichert unter KFZ-News1 Kommentar » gelesen 3.327 views

Barprämie 330 Euro: Lob und Tadel für die neuerliche Partikelfilter-Förderung 2012

Sowohl Lob als auch Kritik äußert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hinsichtlich der neuerlichen finanziellen Förderung für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern.

Seit dem 1. Januar 2012 können die Eigner entsprechender Fahrzeuge einen Barzuschuss in Höhe von 330 Euro für die Maßnahme beantragen. Mit der vom Staat bereitgestellten Summe von 30 Millionen Euro können 90 000 Kraftfahrzeuge gefördert werden.

Im Grundsatz begrüßt die Umweltschutzorganisation die Neuauflage der Förderung. Kritik jedoch muss sich die Bundesregierung hinsichtlich der Regelung gefallen lassen, nach der nur Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen in den Genuss des Zuschusses kommen. Schließlich sei in den Innenstädten eine große Zahl von Transportern bis zwölf Tonnen sowie Busse und Baumaschinen ohne Filterung unterwegs, die für einen beträchtlichen Teil der Partikelemissionen verantwortlich zeichnet. Deshalb fordert die DUH die Ausdehnung der Regelung auf diese Fahrzeuggruppe, denn gerade im Hinblick auf eine sukzessive Ausweitung der Umweltzonen auf eine grüne Plakettenpflicht sei dies besonders wichtig.

Darüber hinaus sei die laxe Kontrollmoral der Kommunen nicht hinnehmbar. Denn gerade in Bayern und Baden-Württemberg werde die Einhaltung der Plakettenpflicht zu wenig oder gar nicht kontrolliert. Auch 2012 erwägt die DUH, notfalls den Klageweg einzuschlagen, um Kommunen und Länder zu einem angemessenen Handeln zu bewegen. Musterknaben seien hier die Städte Berlin und Hamburg, die bereits seit 2008 Verstöße strikt ahnden und mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg belegen.

Auch Dieselfahrzeuge mit Euro 4-Norm, die bis dato eine grüne Umweltplakette erhalten, sollen nach Ansicht der DUH mit Filtern ausgerüstet werden.

Antragsformulare stehen ab dem 1. Februar 2012 unter www.bafa.de zur Verfügung. Fahrzeughalter können sich außerdem auf der Seite www.partikelfilter-nachruesten.de darüber informieren, ob und wie ihre jeweiligen Fahrzeugtypen nachgerüstet werden können. tm/mid Bildquelle: AvD

Von ub am 08.01.2012 um 15:59 Uhr gespeichert unter KFZ-Newskommentieren » gelesen 2.082 views