Steuerzahlergedenktag 2016: Von 1 Euro bleiben nur 47,1 Cent
Der Steuerzahlergedenktag 2016 ist am Dienstag, den 12. Juli und bezieht sich auf Steuern, Quasi-Steuern und Abgaben, die der Staat vereinnahmt. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) arbeiten die Bürger und Betriebe dann ab exakt 14.44 Uhr wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Damit liegt die Volkswirtschaftliche Einkommensbelastungsquote im Jahr 2016 bei voraussichtlich 52,9 Prozent.
Von jedem verdienten Euro bleiben also nur 47,1 Cent übrig. Weiterlesen »
Glosse: Verkehrsminister Dobrindt als „Versuchskaninchen“
Kaum hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt die Pkw-Maut durchgeboxt, nimmt er auch schon die Hände im Auto vom Steuer. Und wo genau? Weiterlesen »
Von ub am 13.04.2015 um 13:53 Uhr gespeichert unter KFZ-News • kommentieren » gelesen 990 views
Experten-Vorschlag: „Zusätzliche Steuer von 1 Cent für Elektro-Mobilität“
Der Traum der Politik von einer Million Elektroautos bis 2020 auf deutschen Straßen droht wie eine Seifenblase zu platzen. Keine 25.000 E-Fahrzeuge sind derzeit in Deutschland unterwegs. Und da ist sich die Autoindustrie einig: Ohne finanzielle Anreize geht es nicht. Wie soll das funktionieren? Einen neuen Vorschlag legte jetzt Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer auf den Tisch. Er fordert eine zusätzliche Steuer
Von ub am 19.12.2014 um 11:39 Uhr gespeichert unter KFZ-News • kommentieren » gelesen 1.275 views
Steuern für Straßen
Die Äußerungen des haushaltspolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Kahrs, Steuer-Mehreinnahmen für die
Von ub am 25.04.2014 um 08:18 Uhr gespeichert unter KFZ-News • kommentieren » gelesen 964 views
Exklusiv: Autonomes Fahren – Wandern die Punkte in den Müll?
Davon träumen Ingenieure schon seit fast 100 Jahren: Autos so zu konstruieren, dass ihr Fahrer – wenn er Lust dazu hat – das Steuer aus der Hand geben und das Auto seinen Weg sicher und unfallfrei alleine bewältigen kann. Schon wenige Jahre Weiterlesen »
Von ub am 31.03.2014 um 09:59 Uhr gespeichert unter KFZ-News • kommentieren » gelesen 1.336 views
Zusätzliche Steuerbelastungen – Kfz Gewerbe lehnt mehr Steuern für Automobilbetriebe ab
Mit einer gewissen Besorgnis verfolgt offenbar der Zentralverband Deutsches Kfz Gewerbe (ZDK) die laufenden Koalitionsgespräche zur Regierungsbildung in Deutschland. Eine mögliche zusätzliche Steuerbelastung der kleinen und Weiterlesen »
Von ub am 28.10.2013 um 09:41 Uhr gespeichert unter KFZ-News • kommentieren » gelesen 1.216 views
Elektromobile – 35 Prozent günstiger im Unterhalt
Wieviele Werkstattkosten fallen durchschnittlich für welche Art von Auto an? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Institut für Automobilwirtschaft (IFA) und fand heraus: Die Kosten für elektrisch betriebene Autos liegen niedriger als die der konventionellen Modelle. Während bei einem Diesel oder Benziner innerhalb einer achtjährigen Haltedauer Weiterlesen »
Von ub am 05.12.2012 um 09:54 Uhr gespeichert unter KFZ-News • kommentieren » gelesen 1.315 views
Steuer – Ratgeber, Tipps von A bis Z
Unser Steuer-Ratgeber bietet Ihnen Tipps und Informationen rund um das Thema Kraftfahrzeugsteuer und Kfz-Steuerbegünstigungen sowie Gerichtsurteile.
Elektrofahrzeuge – Steuerbefreiung bis längstens 31. Dezember 2030:
Elektromobile werden von der Kfz Steuer befreit. Voraussetzung: Sie sind reine E-Autos. Der Finanzausschuss des Bundestages stimmte mit Mehrheit für den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Elektrofahrzeuge sind 10 Jahre von der Kfz Steuer befreit. Für jedes Fahrzeug wird die Steuerbefreiung nur einmal gewährt. Sollte die Befreiung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen sein, wird sie dem neuen Fahrzeughalter für den noch verbleibenden Zeitraum gewährt.
Die Steuerbefreiung wird ab dem Tag der Erstzulassung gewährt für reine E-Fahrzeuge:
- mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 für 10 Jahre,
- mit Erstzulassung bis 17. Mai 2011 für 5 Jahre.
Hinweis: Mit dem Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung von E-Mobilität im Straßenverkehr wurde das Kraftfahrzeugsteuergesetz erweitert.
Gerichtsurteile:
Nachfolgend finden Sie einige Gerichtsurteile zu den Themen Kraftfahrzeugsteuer, Steuer allgemein und Autokauf:
Zweitwohnungssteuer für Campingwagen
Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auch für Wohnmobile, Mobilheime sowie Wohnwagen, die auf einem eigenen oder fremden Grundstück für den persönlichen Lebensbedarf für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum abgestellt sind, ist rechtlich zulässig. Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg, Az.: 9 LB 5/07. ub
Herstellerangaben beim Neuwagenkauf
Ersatz für Nutzungsausfall
Einem Unfallopfer, das einen Zweitwagen besitzt, steht für den Nutzungsausfall während der Reparatur seines beschädigten Autos keine Entschädigung zu. Obwohl die Ausfalltage eines Fahrzeugs normalerweise dem hundert Prozent haftenden Unfallverursacher in Rechnung zu stellen wären. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az. I-1 U 50/11). Deutsche Anwaltshotline
Erschlichene Landesblindenhilfe – Aktiver Autofahrer holt sich einen Blinden-Parkausweis
Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Wünscht die Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, vor der Kfz-Zulassung eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, ist rechtmäßig und hat seine Rechtsgrundlage im Kraftfahrzeugsteuergesetz. Eine Verhältnismäßigkeit ist gegeben und Steuerrückstände können damit effektiver vermieden werden. Verwaltungsgericht Trier, Az.: 2 K 226/05. ub
Dauerkennzeichen: Rotes Kennzeichen wieder entzogen
Richter: Nachträglich erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Autohändlers. Tauchen im Nachhinein ernsthafte Zweifel am Verhalten eines Autohändlers auf, kann die bereits erfolgte behördliche Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens widerrufen werden. Nach der geltenden Zulassungsverordnung dürfen im Besitz roter Nummernschilder und der dazu gehörenden besonderen Fahrzeugscheinhefte nur zuverlässige Personen sein. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz betont (Az. 3 K 56/12.MZ). Deutsche Anwaltshotline
Alle Angaben ohne Gewähr
Von ub am 09.12.2008 um 19:40 Uhr gespeichert unter • 1 Kommentar » gelesen 18.446 views
Kfz-Steuerrechner: Autosteuer online berechnen
Berechnen Sie online Ihre Kfz Steuer.
Der Kfz-Steuerrechner zeigt Ihnen schnell und einfach, wie hoch Ihre PKW-Steuer ist.
Wie wird die Autosteuer ab 2021 berechnet?
Die Steuerberechnung gilt für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung:
- bis 04.11.2008
- vom 05.11.2008 bis 30.06.2009
- vom 01.07.2009 bis 31.12.2011
- vom 01.01.2012 bis 31.12.2013
- vom 01.01.2014 bis 31.12.2020
- ab 01.01.2021
Mit dem Steuerrechner des Bundesministerium der Finanzen berechnen Sie online mit wenigen Schritten die Höhe Ihrer Kfz Steuer. Sie brauchen lediglich die Antriebsart, den Hubraum, die Fahrzeugart mit dem Datum der Erstzulassung und den CO2-Wert einzugeben:
Nicht berücksichtigt werden Kfz Steuerbefreiungen oder Aufschläge wegen einem abweichenden Entrichtungszeitraum oder ähnliches werden nicht einberechnet.
Hinweis zur Kfz-Steuerberechnung ab 01.01.2021:
Was ändert sich 2021 bei der Autosteuer?
Neuer Steuertarif für Neuzulassung ab 01.01.2021: Das Bundeskabinett beschloss eine Änderung der Autosteuer für erstmals zugelassene Fahrzeuge ab 01. Januar 2021. Der Faktor CO2-Emissionen geht stärker in die Gewichtung ein. Die von der Bundesregierung verschärfte CO2-Komponente greift ab 96 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer.
Für eine Emission wird fällig:
über 95 bis 115 g/km 2,00 Euro
über 115 bis 135 g/km 2,20 Euro
über 135 bis 155 g/km 2,50 Euro
über 155 bis 175 g/km 2,90 Euro
über 175 bis 195 g/km 3,40 Euro
über 195 g/km 4,00 Euro.
Die Steuerbeträge der einzelnen Stufen werden addiert.
Wie viel Steuer muss ich für mein Auto bezahlen?
Mit der Fahrzeugzulassung beginnt die Steuerpflicht. Die KFZ Steuer ist die Abgabe, die Fahrzeughalter an den Staat bezahlen. Die Kraftfahrzeugsteuerpflicht endet mit der Kfz-Abmeldung bei der entsprechenden Zulassungsbehörde.
Die neue Kfz-Steuer bringt für Neuwagen, die im Jahr 2021 zum ersten Mal zugelassen werden, einen neuen Berechnungsschlüssel.
- Je höher der CO2-Wert, desto höher der Steuersatz (von 2 bis 4 Euro pro ausgestoßenem Gramm CO2 je Kilometer).
- Bei der Berechnung gibt es 6 Stufen.
Nicht betroffen von der Kfz Steuererhöhung ab 2021 sind bereits zugelassene Fahrzeuge. Hier bleibt die Berechnung wie gehabt:
- Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.2012 und einem Schadstoffausstoß von über 110 Gramm pro Kilometer bis 31.12.2013, seit 01.01.2014 liegt der Grenzwert bei 95 Gramm pro Kilometer.
- Steuerfrei ist somit nur ein CO2-Ausstoß von 95 g/km (davor 110 bzw. 120 g/km). Das bedeutet, dass zusätzlich zum Kfz Steuer-Sockelbetrag (Kraftstoffart und Hubraum), für jedes Gramm oberhalb der 95-Gramm-Grenze 2,00 Euro anfallen.
100 ccm Kfz Steuer kosten bei Erstzulassung pro angefangene 100 ccm:
Erstzulassung bis zum 30.06.2009 Erstzulassung ab 01.07.2009
Ottomotor: 6,75 Euro Ottomotor: 2,00 Euro
Dieselmotor: 15,44 Euro Dieselmotor: 9,50 Euro
Steuerfreier C02-Grenzwert:
95 g/km bei Erstzulassung ab 2014
100 g/km bei Erstzulassung ab 2013
110 g/km bei Erstzulassung ab 2012
120 g/km bei Erstzulassung vor 2012
Informationen rund um das Thema Autosteuer:
Januar 2021: Es treten neue Regeln für die Kfz Steuer in Kraft. Davon betroffen sind nur ab 01.01.2021 erstmals neu zugelassene Fahrzeuge.
2020: Bis zum 31. Dezember 2020 sind Pkw nach Euro 6d-ISC sowie nach 6d-Temp-EVAP-ISC erstzulassungsfähig, danach nicht mehr. Betroffen sind sowohl Benzinfahrzeuge als auch Dieselautos.
September 2019: Die Abgasnorm Euro 6d-TEMP gilt seit September 2019 für alle Neufahrzeuge. Die Fahrzeuge der neuen Norm lassen sich anhand den Buchstaben ZG, ZH oder ZI in Zeile 48 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung erkennen.
September 2018: Wie verändern die Verbrauchswerte die Kfz Steuer? Für den EU-Normverbrauch ist seit September 2018 der neue WLTP-Zyklus („Worldwide Hamonized Light Duty Vehicles Test Procedure“), der wesentlich praxisnäher sein soll, gültig. Die neue Messemethode gilt für alle in der EU verkauften Neuwagen. Der WLTP-Prüfzyklus wird seit September 2018 für die Autosteuer-Berechnung herangezogen. Laut Experten mussten sich einige Autofahrer auf steigende Steuerabgaben einstellen.
Von ub am 09.12.2008 um 19:21 Uhr gespeichert unter • 21 Kommentare » gelesen 118.750 views